Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Frage zur Rauchschutzleiste einer Brandschutztür

KomNet Dialog 43920

Stand: 03.04.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Notausgänge, Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen

Favorit

Frage:

Bei einer Brandschutztür mit Rauchschutzleiste wurde ein Spalt zum von 1,5 mm festgestellt, obwohl die Rauchschutzleiste aus Gummi am Bodenbelag abschließen soll. Wann gilt eine Rauchschutzleiste einer Brandschutztür?

Antwort:

Grundsätzlich gilt erstmal das, was in der Zulassung oder dem Prüfzeugnis der Tür steht. Die Tür wurde durch den Hersteller einer Dichtigkeitsprüfung nach DIN 18095-2, Abs. 3.3 unterzogen, die Grundlage der Zulassung oder des Prüfzeugnisses ist.

Bei der Prüfung dürfen Leckagen auftreten, die jedoch für Sie als Anwender unerheblich sind, da Sie diese nicht nachprüfen können. In der zu der Tür gehörigen Montageanleitung stehen Spaltmaße. Diese können bis zu 10 mm im Bereich des Bodens betragen. Auch diese Spaltmaße sind einzuhalten, da wichtige Funktionen der Tür hiervon abhängen.

Die in das Türblatt eingebaute Bodendichtung muss auf der ganzen Länge dicht schließen. Zur Kontrolle eignet sich eine Lichtquelle sehr gut. Licht darf also nicht mehr durchscheinen, wenn die Tür geschlossen ist. Manche Bodendichtungen können eingestellt werden. Angaben hierzu finden sie in der Montageanleitung der Tür.

Die Bodendichtung benötigt zur einwandfreien Funktion eine harte Gegendruckfläche. Bei Fliesenböden mit Fugen oder Teppichböden müssen Bodenschienen verwendet werden. Die Schienen sind bei gefugten Böden im Kittbett zu verlegen. Der Bodenbelag bei Teppichböden ist im Schienenbereich auszuklinken und zu unterlegen, z. B. mit Hartfaserplattenstreifen oder ähnlichem. Einfaches Aufschrauben auf den Teppichboden ist nicht ausreichend, da die Schiene dabei ungleichmäßig und wellig in den Teppich gedrückt wird. 

Selbstverständlich beziehen sich auch die Landesbauordnungen und andere Vorschriften auf die Dichtheit der Türen. Da diese jedoch in der Regel keine konkreten Angaben machen, sondern nur allgemeingültige Dinge fordern, bleiben sie hier unbetrachtet.

Wenn Sie konkrete Angaben zu Ihrer Tür haben wollen, schauen Sie bitte auf die Zulassungsplakette, die sich in der Regel in der Türfalz befindet. Dort finden Sie Angaben zum Hersteller und dem Typ der Tür sowie der Zulassung. Mit diesen Angaben können Sie dann auf der Seite der Hersteller die umfassenden Informationen zu Ihrer Tür finden.