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Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist . Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
sein. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln, ob es durch den Tageslichteinfall zu Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten kommen kann und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin unterstützen ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 28188
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 28503
, dass Beschäftigte sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Die Nummer 1.8 Abs. 1 des Anhangs der ArbStättV fordert, dass Verkehrswege so angelegt sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck sicher begangen werden können.Konkretisiert wird die ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege", die ASR ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 42734
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, hat er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2111
"Beleuchtung und Sichtverbindung") u.a. möglichst ausreichend Tageslicht und Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung. Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), der ASR A3.4 "Beleuchtung".Auf Tageslichtlampen wird in den genannten Vorschriften nicht näher eingegangen ...
Stand: 12.06.2019
Dialog: 42750
Es wird empfohlen, Erntehelfern Wasser/Getränke zur Verfügung zu stellen.Die Arbeitsstättenverordnung macht Zielvorgaben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie gilt nicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe außerhalb der bebauten Fläche.Der Unternehmer muss nach dem § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdungen ...
Stand: 11.08.2020
Dialog: 21611
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
Für Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass diese so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die Anforderungen der ArbStättV an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen gelten allerdings nur insoweit, wie betriebstechnisch keine spezifischen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob das gleiche Sicherheitsniveau wie in der ASR A4.1 erreicht wird, hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Ein solches Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 22390
der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. (siehe Vorbemerkung zur ASR)Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 26.05.2024
Dialog: 29372
Unter der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen müssen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.2 ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 28727
, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
ist oder durch andere Maßnahmen eine gleichwertige Sicherheit gewährleistet werden kann. Beides erscheint von hier aus nicht plausibel darstellbar zu sein. Im Zweifelsfalls raten wir Ihnen, einen Termin vor Ort mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, dem zuständigen Unfallversicherungsträger und der Feuerwehr zu vereinbaren. ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43216
dies individuell zu beurteilen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu prüfen, wie durch andere oder ergänzende Maßnahmen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gesichert werden kann; die erforderlichen Maßnahmen hat er durchzuführen. Eine solche Maßnahme kann z. B. die Zugangsbeschränkung zur Absturzkante sein. Die ergänzenden Maßnahmen können solange ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Diese Anforderung wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert.Fazit:Genereller Adressat des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber. Er muss die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
Nach dem Ziel bzw. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient die Verordnung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden …. die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind und andere Orte in Gebäuden …… zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter."- DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger"Wir empfehlen für die Lagerung von Reifen vom Fachhandel angebotene Lagereinrichtungen zu verwenden. Dieses hätte neben einer sicheren ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 1545
sein, was besondere Betrachtungen zum Arbeitsschutz erforderlich macht. · Sollen auf den Palettenstapeln Waren durch Flurförderzeuge abgelegt werden, bieten lose aufeinander gelegte Paletten keine ausreichende Sicherheit gegen Verschiebungen; d.h. die Stapel wären nicht standsicher. · Fest miteinander verbundene Paletten sind möglicherweise teurer als ein geeigneter Tisch. · Bei sitzenden ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 14741