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Was spricht dagegen, die Holzpalettenstapel und Gitterboxen als Ablagetisch in der Umschlaghalle zu nutzen?

KomNet Dialog 14741

Stand: 07.12.2015

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Sonstige Arbeitsplätze und Arbeitsstätten

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Frage:

Was spricht dagegen, die Holzpalettenstapel und Gitterboxen als Ablagetisch in der Umschlaghalle zu nutzen?

Antwort:

Von der Nutzung von Holzpalettenstapeln und Gitterboxen als Ablagefläche wird abgeraten, weil
 
·         Gitterboxen haben i.d.R. keine geeignete Oberfläche; Holzpaletten sind i.d.R. gebraucht und haben damit nicht vorhersehbare Eigenschaften.
·         Gebrauchte Paletten sind häufig beschädigt, was eine saubere Stapelung verhindert.
·         Das Holz kann mit Gefahrgütern kontaminiert sein, was besondere Betrachtungen zum Arbeitsschutz erforderlich macht.
·         Sollen auf den Palettenstapeln Waren durch Flurförderzeuge abgelegt werden, bieten lose aufeinander gelegte Paletten keine ausreichende Sicherheit gegen Verschiebungen; d.h. die Stapel wären nicht standsicher.
·         Fest miteinander verbundene Paletten sind möglicherweise teurer als ein geeigneter Tisch.
·         Bei sitzenden Tätigkeiten kann wegen der fehlenden Beinfreiheit eine ergonomisch korrekte Körperhaltung nicht eingenommen werden.
·         Die Paletten haben keine Oberfläche, die Kleinteile vor dem Hineinfallen in den Stapel schützt.
·         Die Verwendung von Gitterboxen und Palettenstapeln als Ablagefläche stellt keine bestimmungsgemäße Verwendung dar.
 
Außerdem ist zu beachten:
Die Verwendung eines Palettenstapels oder von Gitterboxen als Ablagetisch erschafft ein Arbeitsmittel, auf das die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) anzuwenden ist.

Die o. g. Nachteile sollten umgehend dazu führen, daß entsprechende Stapel schnellstmöglich gegen geeignete Tische getauscht werden, zumal die Kosten für geeignete Tische relativ gering sind.