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Wer ist zuständig für den Flucht- und Rettungsplan in einem angemieteten Bürohaus?

KomNet Dialog 24166

Stand: 30.08.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Flucht- und Rettungsplan, Sonstiges zu Fluchtwegen

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Frage:

Wer ist zuständig für den Flucht- und Rettungsplan in einem angemieteten Bürohaus? Der Mieter oder der Vermieter? In dem Bürohaus arbeiten ca. 250 Mitarbeiter

Antwort:

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind (§ 10 ArbSchG).


Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Diese Anforderung wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert.


Fazit:

Genereller Adressat des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber. Er muss die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ergeben, umsetzen und somit den Flucht- und Rettungsplan stellen. Ob sich aus anderen Rechtsgebieten, wie z. B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB (§§ 535 ff.) Pflichten für den Mieter oder Vermieter ergeben, kann von uns nicht beantwortet werden. Eine entsprechende Anfrage sollte direkt an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe gestellt werden.