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Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen durch häuf ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 5818
ist bei der Nutzung zu gewährleisten.(2) Die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein.(3) Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11."Wenn die v. g. Anforderungen erfüllt werden, dann kann z. B. auch die Behandlungsliege genutzt werden. Besonders zu beachten ...
Stand: 29.10.2018
Dialog: 42495
die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Anforderungen an Sanitär- und Pausenräume werden in § 6 ArbStättV und im Anhang (Nr.4) gestellt.Die Anforderungen an Aufenthalts- und Sanitärräume auf Deponien werden unter Nr. 5.2 der DGUV-Regel 114-005 "Deponien" (www.dguv.de/publikationen) wie folgt zusammengefasst: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass auf jeder Deponie mit ständigen Arbeitsplätzen mindestens wetterfeste ...
Stand: 12.02.2018
Dialog: 25915
) Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen. (4) Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich bei Einrichtung von Zellenbüros als Richtwert ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m2 je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 4231
Der beschriebene Raum darf nicht für einen ständigen Arbeitsplatz genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass in einem Besprechungsraum Mitarbeiter nur temporär für zeitlich begrenzte Zusammenkünfte, Sitzungen u.dergl. zusammen kommen, kann der Raum als solcher genutzt werden. Die Frage der Lüftung ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" geregelt. Aus der Beschreibung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16157
Nach der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.Konkretisiert werden die Anforderungen de ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 28242
Ein Sanitätsraum kann nicht gleichzeitig als Büroraum genutzt werden. Grundsätzlich Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume finden sich unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Konkretisiert werden diese in der ASR A4.3"Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Demnach handelt es sich bei Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren Einrichtungen, z. B ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12920
In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 folgendes nachzulesen: "Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten ...
Stand: 26.05.2017
Dialog: 29372
(inkl. der Toilette) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).Sollen vorhandene Toiletten von Besuchern und Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber gemeinsam genutzt werden, müssen die Arbeitgeber prüfen, ob diese Toilette öfter geprüft und gereinigt werden muss ...
Stand: 07.12.2022
Dialog: 15101
Die Anforderungen an Sanitärraume finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Grundsätzlich besteht eine Wahlfreiheit für den Arbeitgeber, entweder nach Geschlechtern getrennte Räume einzurichten oder durch geeignete organisatorische Maßnahmen eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Die getrennte Nutzung wird i. d R. nur den Bedürfnissen kleinerer Betriebe ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7882
Es gibt unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit und Maße von Treppen. Die Frage kann daher von hier aus nicht pauschal beantwortet werden, da der konkrete Einzelfall mit allen Randbedingungen betrachtet werden muss. Eine solche Betrachtung muss über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung erfolgen. Hilfestellung zur Gestalt ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 4766
Generell sind Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und zu bewerten. Hierbei soll er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Abschn ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 30238
In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 Folgendes nachzulesen:"Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43571
einstellen zu können. In großen Hallen kann deswegen auf eine Sichtverbindung nach außen verzichtet werden, weil beides dort gewährleistet ist, wenn Tageslicht durch Oberlichter einfallen kann und in der Halle große Entfernung zu überblicken sind.Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV lässt dem Arbeitgeber nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Möglichkeit, statt eines Pausenraums ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42696
ist es unerheblich, ob sich die Räumlichkeiten im Eigentum des Landes oder in angemieteten Gebäuden befinden, die zum Beispiel durch weitere Arbeitgeber oder Privatpersonen genutzt werden. ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 13426
ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt, gleichzeitig von weiteren Personen anderweitig genutzt oder nicht abgeschlossen werden kann." Fazit: Unserer Einschätzung nach ist die Einrichtung eines Instandhaltungslagers unter den von Ihnen geschilderten Umständen nicht möglich. Ob eventuell eine andere organisatorische Lösung, wie z. B. "das Lager darf ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469
Grundlegende Informationen zu Wasch- und Umkleideräumen sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang geregelt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärraume".Die von Ihnen angesprochene Trennung wird in der ArbStättV nicht gefordert, hierzu ist die Biostoffverordnung (BioStoff ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 21512
, dass die Erste-Hilfe-Räume ausschließlich für den jeweils betreffenden Personenkreis (Beschäftigte - Kunden/Besucher) vorzuhalten sind.Daraus kann abgeleitet werden, dass die Räume im Bedarfsfall von beiden Personengruppen genutzt werden dürfen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber daher zu bewerten, ob Bedenken gegen eine gemeinsame Bereitstellung bestehen. Dabei hat er (vorrangig ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 22073
. Zur Arbeitsstätte gehören auch Maschinen - und Nebenräume.Daraus ergibt sich, dass ein IT-Raum - auch wenn er nur kurzfristig für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt wird -zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zählt und somit gelten die Bestimmungen dieser Verordnung.Die angeführte ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist - wie auch schon richtig beschrieben wird - nicht explizit ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
Grundsätzlich gilt nach Nummer 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (AbrStättV), dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442