Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Darf ein Eingang zu einem Büro auch als Privateingang genutzt werden?

KomNet Dialog 5818

Stand: 16.05.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)

Favorit

Frage:

Darf ein Eingang zu einem Büro auch als Privateingang genutzt werden? In dem Büro befindet sich eine Treppe aus Beton, die in die erste Etage führt. Die erste Etage soll als privater Wohnraum genutzt werden. Die obere Etage ist mittels Brandschutztüre abschottbar, im unteren Bereich steht die Treppe frei. Ist es möglich, die Eingangstüre sowohl privat als auch als Geschäftseingang zum Büro zu nutzen?

Antwort:

Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen durch häufiges Stören (Personen, die die Wohnung mehrmals aufsuchen) geprüft und beachtet werden.

Baurechtlich muss das Gebäude bzw. die Einheit zur gewerblichen Nutzung zugelassen sein. Weitergehnde Anforderungen, die sich aus dem Baurecht ergeben könnten können sie mit der für sie zuständigen Baubehörde absprechen.