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Kann ein Raum ohne Fenster und ohne Sichtverbindung ins Freie als Besprechungsraum dienen?

KomNet Dialog 16157

Stand: 16.06.2016

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Büroarbeitsplätze

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Frage:

Kann ein Raum als Besprechungsraum dienen (ausschließlich). Der Raum hat kein Fenster, keine Sichtverbindung ins Freie. Lüftung erfolgt über die Tür, Tür geht zum Gang raus. Welche Anforderungen sind an einen Raum zu stellen, der nur als Besprechungsraum dienen soll? Reicht hier eine technische Lüftung / Zuluft aus, die einen 6-8fachen Luftwechsel ermöglicht?

Antwort:

Der beschriebene Raum darf nicht für einen ständigen Arbeitsplatz genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass in einem Besprechungsraum Mitarbeiter nur temporär für zeitlich begrenzte Zusammenkünfte, Sitzungen u.dergl. zusammen kommen, kann der Raum als solcher genutzt werden.

Die Frage der Lüftung ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" geregelt.

Aus der Beschreibung des Raumes ist zu vermuten, daß die sachgerecht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz  eine technische Lüftung als notwendig erkennt. Die Höhe des erforderlichen Luftwechsels einer RLT-Anlage richtet sich nach der ASR A3.6 Nr. 6.3 "Außenvolumenstrom". Dort wird ein Wert von 1000 ppm für CO2 angegeben, der im Raum nicht erreicht werden darf.

Wir empfehlen den Einbau einer Lüftungsanlage, damit der Wert von 1000 ppm CO2 unterschritten bleibt.