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Gibt es Mindestgrößen für Dachausstiege?
KomNet Dialog 28242
Stand: 25.01.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Gibt es Mindestgrößen für Dachausstiege, es soll über Dachfenster das Dach bestiegen werden. Wie groß muss das Fenstermaß sein um als Ausstieg genutzt zu werden, wo findet man hierfür die Rechtsgrundlage?
Antwort:
Nach der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.
Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Konkrete Zahlenangaben für die Größe Mindestgröße eines Dachfensters finden sich hier jedoch nicht.
Hinweis:
Weitere Anforderungen können sich aus dem Baurecht der Länder ergeben. Hierzu können wir keine Aussage treffen. Für eine entsprechende Aussage wenden Sie sich bitte an die zuständige Baubehörde.