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Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ist.Hinweise zur Gestaltung von Küchenarbeitsplätzen sind u.a. in der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" enthalten. Als Stand der Technik haben sich demnach, nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen bewährt: Für jeden Beschäftigten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 11897
und ausreichend dimensionierten Untergrund stehen, dass die Stufen in horizontaler Stellung bleiben. Hängeleitern sind gegen unbeabsichtigtes Aushängen zu sichern. Sie müssen sicher und mit Ausnahme von Strickleitern so befestigt sein, dass sie nicht verrutschen oder in eine Pendelbewegung geraten können. 3.3.3 Das Verrutschen der Leiterfüße von tragbaren Leitern ist während ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
im Voraus feststehende Pausen begrenzter Dauer genommen werden oder ob im Sinne des von Ihnen benutzten Begriffes „Aufenthaltsraum“ (ggf. auch Kaffeeecke) ständige Verfügbarkeit des Raumes für jede Arbeitsunterbrechung der Beschäftigten geplant ist.Es ist zu betrachten, für wen der Raum zur Verfügung stehen soll. Nur für Beschäftigte des Betriebes, diese in verwaltenden Berufen/ ürotätigkeit ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481
Ein Bürocontainer ist nur dann eine Baustelleneinrichtung, wenn er für den Betrieb einer Baustelle aufgestellt werden muss und dort Beschäftigte im Rahmen einer Baumaßnahme tätig werden. Wird der Container z. B. für betriebliche Verwaltungstätigkeiten benötigt, die nicht mit einer Baumaßnahme in Zusammenhang stehen, handelt es sich nicht um eine Baustelleneinrichtung.Der Begriff fliegende Bauten ...
Stand: 09.01.2017
Dialog: 6521
Üblicherweise orientiert sich der Platzbedarf eines Orchesters an der Anzahl der Musiker sowie an der gewünschten Akustik. Die Höhe des Raumes muss im angemessenem Verhältnis zur Fläche bzw. der Anzahl der Musiker stehen und somit einen ausreichenden Luftraum gewähren.Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung. Wer Beschäftigter i.S. § 1 Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 8309
"Sanitärräume". Nach Punkt 6.3 der ASR A4.1 müssen in Waschräumen die Mindestmaße der Abbildung 5 eingehalten werden. In dieser Abbildung ist für einen Waschplatz eine Bewegungsfläche von mind. 600 mm x 800 mm vorgegeben. Wie sich aus dem ersten Absatz der o. a. Ziffer ergibt, müssen Bewegungsflächen vor Wasch- und Duschplätzen zur Verfügung stehen. Obwohl es für Duschen keine explizite Aussage hinsichtlich ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
, heizbare und beleuchtbare Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Waschmöglichkeiten mit fließendem Frischwasser sowie Desinfektions-, Reinigungs- und Hautschutzmittel zur Verfügung stehen."Inwieweit die Wasserversorgung über Kunststoffkanister erfolgen kann, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV beurteilen. Hierbei hat er den Stand der Technik, Arbeitsmedizin ...
Stand: 12.02.2018
Dialog: 25915
- und Duschplätzen müssen fließendes warmes und kaltes Wasser in Trinkwasserqualität im Sinne der Trinkwasserverordnung, Seifenablage und Handtuchhalter zur Verfügung stehen. Zusätzlich soll an Duschplätzen ein Haltegriff angebracht sein. Die Temperatur von vorgemischtem Wasser soll während der Nutzungszeit +43 °C nicht überschreiten."Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Betriebsarzt und die Fachkraft ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Nach der ASR A4.1 "Sanitärräume" sind bei stark schmutzenden Tätigkeiten gemäß Punkt 6.1 (1) in Verbindung ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
Der Arbeitgeber ist allgemein nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Belastungen und gesundheitlichen Risiken seiner Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und die nötigen Maßnahmen zu treffen. Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu b ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 12129
gehörigen Montageanleitung stehen Spaltmaße. Diese können bis zu 10 mm im Bereich des Bodens betragen. Auch diese Spaltmaße sind einzuhalten, da wichtige Funktionen der Tür hiervon abhängen.Die in das Türblatt eingebaute Bodendichtung muss auf der ganzen Länge dicht schließen. Zur Kontrolle eignet sich eine Lichtquelle sehr gut. Licht darf also nicht mehr durchscheinen, wenn die Tür geschlossen ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 43920
des Hauptfluchtweges gewährleistet ist. Dieses können z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung Maßnahmen sein, die eine schnelle Brandausbreitung und Verrauchung vermindern.(3) Nebenfluchtwege sind so einzurichten, dass deren sichere Benutzung für die darauf angewiesenen Personen gewährleistet ist."Fazit:Das Bauordnungsrecht der Länder und die ASR A2.3 stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
werden. Das Sichtfenster soll eine ungehinderte Sicht von innen nach außen und umgekehrt ermöglichen. Brandschutz- und Rauchabschlusstüren dürfen nicht festgestellt werden, da sich im Brandfall der giftige Rauch mit hoher Geschwindigkeit im Gebäude und den Fluchtwegen verteilt. Müssen solche Türen dennoch offen stehen, so darf dieses nur durch eine bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtung erfolgen. Es hat ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42585
sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt."Nach Punkt 5.1.2 muss die Tiefe und die Breite der Bewegungsfläche für Tätigkeiten im Sitzen und Stehen mindestens 1,00 m betragen.Nach Punkt 5.1.5 dürfen sich Bewegungsflächen nicht überlagern mit Bewegungsflächen anderer Arbeitsplätze und Flächen für Verkehrswege, einschließlich Fluchtwegen und Gängen zu anderen Arbeitsplätzen und Gängen zu gelegentlich genutzten ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Nach dem Punkt 6.1 Absatz 6 sollen in Waschräumen mit mehreren Duschen die Duschen mit Sichtschutz solchen einer halboffenen bzw. offenen Ausführung des Duschbereiches vorgezogen werden. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen."D.h. Duschen sind dann zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Der Kommentar spricht von stark schmutzenden Tätigkeiten oder z. B. Tätigkeiten ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
als Arbeitsplätze vorgesehen sind oder wenn es sich um Orte handelt, zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeitsverrichtung Zugang haben. Dabei ist es unerheblich, ob das Gelände im Eigentum des Arbeitgebers steht, von ihm gepachtet bzw. angemietet ist oder von ihm nur für seine betrieblichen Zwecke genutzt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob auf dem Betriebsgelände Gebäude stehen oder ob das Gelände ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
Laut Anwendungsbereich der ASR 3.4 ist diese nur bedingt für Sie anwendbar. Die ASR A 3.4 findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung bestimmt ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
1 erscheint auch hier eine Beratung durch ein geeignetes Beratungsbüro sinnvoll, um Detailfestlegungen beispielsweise bezüglich der Steh-Sitz-Problematik u.a. zu treffen. ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 2257
zur Verfügung stehen (Nummer 3.3 des Anhangs zur ArbstättV). Fazit: Der Arbeitgeber hat eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen ob ein Umkleideraum erforderlich ist. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Nach Ihren Schilderungen scheint, unerer Einschätzung nach, ein Umkleideraum nicht erforderlich sein. Hinweis ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727