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Was ist zu beachten, wenn Elektroschweißarbeiten an einer Stahlkonstruktion von einer Leiter aus durchgeführt werden sollen?

KomNet Dialog 13898

Stand: 10.04.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Absturzsicherungen, Geländer

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Frage:

Es sollen Elektroschweißarbeiten an einer Stahlkonstruktion (Höhe 3 m) von einer Leiter aus durchgeführt werden. Ist eine besondere Leiter (Alupodestleiter ist vorhanden) zu verwenden? Sind ggf. andere Schutzmaßnahmen erforderlich?

Antwort:

Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1:

"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen

a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: 

"3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils         auszuführende Tätigkeit geeignet sind. 3.3.2 Leitern müssen während der Verwendung standsicher und sicher begehbar aufgestellt sein. Leitern müssen         zusätzlich gegen Umstürzen gesichert werden, wenn die Art der auszuführenden Tätigkeit dies erfordert. Tragbare         Leitern müssen so auf einem tragfähigen, unbeweglichen und ausreichend dimensionierten Untergrund stehen, dass         die Stufen in horizontaler Stellung bleiben. Hängeleitern sind gegen unbeabsichtigtes Aushängen zu sichern. Sie         müssen sicher und mit Ausnahme von Strickleitern so befestigt sein, dass sie nicht verrutschen oder in eine         Pendelbewegung geraten können. 3.3.3 Das Verrutschen der Leiterfüße von tragbaren Leitern ist während der Verwendung dieser Leitern entweder durch         Fixierung des oberen oder unteren Teils der Holme, durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch eine andere, gleich         geeignete Maßnahme zu verhindern. Leitern, die als Aufstieg verwendet werden, müssen so beschaffen sein, dass         sie weit genug über die Austrittsstelle hinausragen, sofern nicht andere Vorrichtungen ein sicheres Festhalten         erlauben. Aus mehreren Teilen bestehende Steckleitern oder Schiebeleitern sind so zu verwenden, dass die         Leiterteile unbeweglich miteinander verbunden bleiben. Fahrbare Leitern sind vor ihrer Verwendung so zu arretieren,         dass sie nicht wegrollen können. 3.3.4 Leitern sind so zu verwenden, dass die Beschäftigten jederzeit sicher stehen und sich sicher festhalten können.         Muss auf einer Leiter eine Last getragen werden, darf dies ein sicheres Festhalten nicht verhindern." Bevor der Arbeitgeber eine Leiter als Arbeitsplatz zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitstellen und benutzen will, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist.

Bei der Beurteilung, ob es sich um kurzzeitige Arbeiten geringen Umfangs und mit geringer Gefährdung handelt, ist neben der Dauer und dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit sowie dem einzusetzenden körperlichen Aufwand auch der Umfang des auf der Leiter mitzuführenden Werkzeugs und Materials zu berücksichtigen.

Erläuternde Beispiele sind der DGUV Information 208-016 (bisher: BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen

Bezüglich der eigentlichen Schweißarbeiten sind entsprechende Anforderungen in der DGUV Regel 100-500 (bisher: BGR 500), Kapitel 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" genannt.
Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdung des Lichtbogenschweißers sind wiederum der DGUV Information 208-010 (bisher: BGI 553) "Lichtbogenschweißer" zu entnehmen.
Hinsichtlich elektrischer Gefährdung werden beim Schweißen an Leitern besondere Anforderungen nicht gestellt.

Die v.g. Regelwerke sind in die Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen.

Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.