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Welche Anforderungen sind an einen Bürocontainer in einer Industrieanlage zu stellen?

KomNet Dialog 6521

Stand: 09.01.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Sonstige Arbeitsplätze und Arbeitsstätten

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Frage:

Welche Anforderungen sind an einen Bürocontainer in einer Industrieanlage zu stellen? Muss dafür z. B. ein Bauantrag gestellt werden? Gibt es gesonderte Richtlinien? Ist solch ein Container ein `fliegender Bau` oder eine `Baustelleneinrichtung`?

Antwort:

Ein Bürocontainer ist nur dann eine Baustelleneinrichtung, wenn er für den Betrieb einer Baustelle aufgestellt werden muss und dort Beschäftigte im Rahmen einer Baumaßnahme tätig werden. Wird der Container z. B. für betriebliche Verwaltungstätigkeiten benötigt, die nicht mit einer Baumaßnahme in Zusammenhang stehen, handelt es sich nicht um eine Baustelleneinrichtung.

Der Begriff fliegende Bauten meint ursprünglich z. B. Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten. Fliegende Bauten sind nach den Bauordnungen der Länder bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine fliegenden Bauten. Wesentliches Merkmal eines fliegenden Baus ist hiernach das Fehlen einer festen Beziehung der Anlage zu einem Grundstück. Bürocontainer waren noch unbekannt, als dieser Begriff rechtlich entstand.

In den Bundesländern gibt es keine einheitliche Regelung für die Genehmigung von Bürocontainern. Daher sollte Kontakt mit dem örtlichen Bauordnungsamt der Kommune aufgenommen werden. Auch das Unternehmen, von dem die Bürocontainer bezogen werden, sollte wissen, ob im geschilderten Fall eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob eine Errichtungsanzeige ausreicht.

Für den Betrieb der Bürocontainer gelten unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der entsprechenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), welche Anforderungen zur Belüftung, Tageslichteinfall, Beleuchtung, Bewegungsfläche, Verkehrs- und Fluchtwege, etc. enthält/enthalten.