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Nach der Nummer 1.5 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen "die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." Diese Forderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden" konkretisiert. Unter Nr. 3.5 wird ausgeführt:"Stolperstellen sind ...
Stand: 22.01.2025
Dialog: 2949
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutz gilt Folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
Unter der Nummer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich folgende Anforderungen an Türen:"(1) Die Lage, Anzahl, Abmessungen und Ausführung insbesondere hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe von Türen und Toren müssen sich nach der Art und Nutzung der Räume oder Bereiche richten.(2) Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein.(3) Pendeltüren und -tore ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 5739
Grundsätzlich gilt nach Nummer 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (AbrStättV), dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
) Mindestbreiten der Wege für den Fußgängerverkehr genannt. Grundsätzlich ist die erforderliche Mindestbreite auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 16004
, dass nach dem technischen Regelwerk die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans stets gewährleistet sein muss, wenn solcher Plan erforderlich ist.Letztlich ist die Entscheidung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Arbeitsstättenverordnung) zu treffen. ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 15671
kann in langnachleuchtender, innenbeleuchteter oder außenbeleuchteter Ausführung erfolgen. Die Dauer der Erkennbarkeit der Sicherheitszeichen aller Varianten muss bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, sie muss mindestens 30 min betragen. Sofern das Bauordnungsrecht der Länder höhere Anforderungen stellt, sind diese anzuwenden.(3) Rettungszeichen zur Kennzeichnung ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 14875
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.Das bedeutet, dass Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft und auch hinsichtlich der Kennzeichnung aktualisiert werden müssen.Die Zeitabstände muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich und auch unter Berücksichtigung der Änderungen im technischen Regelwerk auf der Grundlage der Gefährdungebeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes ...
Stand: 14.06.2024
Dialog: 13934
angepasst werden kann. Darüber hinaus können im Einzelfall auch alternative Sitzgelegenheiten (z. B. Sitzbälle, Kniesessel) als Trainings- oder Übungsgeräte z. B. zur Pausengymnastik verwendet werden. Als alleinige, dauerhafte "Sitzmöbel" sollten diese jedoch nicht zum Einsatz kommen, weil sie auf Dauer zu ungünstigen Körperhaltungen und Fehlbeanspruchungen führen können.Auf der Grundlage ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 12129
in Arbeitsräumen oder die Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können." Welche Maßnahme im jeweiligen Einzelfall getroffen wird (bruchsicherer Werkstoff oder Abschirmung) muss auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Dabei ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
kann sich der Arbeitgeber von seiner bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen.Hinweise:Weitere Informationen können der TRGS 526 "Laboratorien" und der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ entnommen werden.Weitere Anforderungen können sich aus dem Baurecht ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
Grundlage für die Flucht- und Rettungspläne ist neben den baurechlichen Vorschriften die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 4953
kann zur Vermeidung von Quetschgefahren die Geländerhöhe bis auf 0,7 m herabgesetzt werden."Bezogen auf die Fragestellung bedeuten die v. g. Ausführungen, dass auf dem Laufsteg eines Kranes kein Spalt vorhanden sein darf, sondern dass der Laufsteg mindestens 0,4 m breit und mit Fußleiste und Geländer gesichert sein muss.Mögliche Gefährdungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind grundsätzlich auf der Grundlage ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
Grundlage dieser Beurteilung dienen u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR. Nach § 3 Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Insbesondere hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
Grundsätzlich gilt erstmal das, was in der Zulassung oder dem Prüfzeugnis der Tür steht. Die Tür wurde durch den Hersteller einer Dichtigkeitsprüfung nach DIN 18095-2, Abs. 3.3 unterzogen, die Grundlage der Zulassung oder des Prüfzeugnisses ist.Bei der Prüfung dürfen Leckagen auftreten, die jedoch für Sie als Anwender unerheblich sind, da Sie diese nicht nachprüfen können. In der zu der Tür ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 43920
Hochspannungsmaste, auf denen "durch Beschäftigte" eines Betriebes, z. B. Energieversorgungsunternehmen oder Netzbetreiber gearbeitet wird, fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Grundlage der Arbeitsstättenverordnung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der ArbStättV für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Grundlage ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 12220
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Als Grundlage dieser Beurteilung dienen u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einschließlich ihr Anhang sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Nach § 3a Abs. 1 ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 9777
heranzuziehen.Der Eingangs angesprochene Grundsatz, wonach Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können, muss letztlich auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich vom Arbeitgeber bewertet werden.Hinweise:Auf ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068