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Ab welcher Höhe wird eine Stolperstelle als Stolperstelle definiert?

KomNet Dialog 2949

Stand: 22.04.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Ab welcher Höhe wird eine Stolperstelle als Stolperstelle definiert, in welchen gesetzlichen Grundlagen steht dies?

Antwort:

Nach der Nummer 1.5 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. 

Diese Forderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden", in verschiedenen Normen und auch im Vorschriftenwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert. Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm. Dies kann u. a. dem Punkt 4 der DGUV Regel 108-003 entnommen werden. Eine umfangreiche Auflistung der Quellen hierzu findet sich auf der BAuA-Seite Anforderungen an Gehbereiche.