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Nach welchen Kriterien werden die Gehwegsbreiten im Außenbereich einer Arbeitsstätte beurteilt?

KomNet Dialog 16004

Stand: 16.06.2016

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Nach welche Kriterien werden die Gehwegsbreiten im Außenbereich einer Arbeitsstätte beurteilt? Wie breit muss z.B. ein Gehweg entlang einer Bordsteinkante zu einem LKW-Abstellplatz mind. sein?

Antwort:

Verkehrswege auf dem Betriebsgelände im Freien zählen zur Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV . Somit gilt auch für einen Gehweg im Freien, dass er so angelegt und bemessen sein muss, dass er gemäß Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden kann. (Anhang ArbStättV, Ziffer 1.8 Verkehrswege)

In der ASR A1.8 "Verkehrswege"  sind in der Tabelle 2 (unter Nr. 4.2) Mindestbreiten der Wege für den Fußgängerverkehr genannt.  
Grundsätzlich ist die erforderliche Mindestbreite auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen.