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Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG), gelten Unfallverhütungsvorschriften für „Unternehmer" und „Versicherte" (weiter Geltungsbereich, § 1 der DGUV Vorschrift 1). Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs der Einrichtung sowie ehrenamtlich Tätige etc. werden zwar als „Versicherte" vom Schutzbereich des Rechts der Unfallversicherung (SGB VII) erfasst, im Regelfall nicht jedoch in den Geltungsbereich ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 43255
Grundsätzlich gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in allen Arbeitsstätten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt. Ausnahmen, die sich aus dem Arbeitschutzgesetz -ArbSchG- ergeben: Die Arbeitsstättenverordnung gilt demnach nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten und nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
der Unfallversicherungsträger greifen dieses Thema nicht auf. Gemäß der Kommentierung zu den Rechtsvorschriften und dem "eingeschränkten" Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung können die Pausen auch in der Lok genommen werden, sofern jegliche Arbeit unterbleibt. Hierbei ist noch die Frage der Toilettenbenutzung zu regeln. Es wäre auch möglich und besser, die Pause sowie den Toilettengang in einem Bahnhof, Restaurant ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
Beschränkung erstreckt sich nunmehr auf den Begriff “Arbeitsräume“, in welchen Arbeitsplätze „dauerhaft“ eingerichtet sein müssen. Der neue zeitunabhängige Arbeitsplatzbegriff regelt, dass beispielsweise Bauarbeiter auch bei kurzzeitigen Tätigkeiten auf der Baustelle in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallen.Es ist unerheblich, ob die Arbeitsaufgabe durchgehend von nem Beschäftigten erledigt ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 1871
Für die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen [u. a. Arbeitsstättensverordnung (ArbStättV)] sind in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. In anderen Bundesländern sind es die dortigen Arbeitsschutzverwaltungen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt etc.).Die Nichterfüllung ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 1235
auch auf solche betrieblichen Arbeitsplätze auszudehnen, die in eine Privatwohnung ausgelagert sind; dies entspricht nicht der Zielsetzung der Verordnung und auch nicht dem Willen des Verordnungsgebers." Die Tätigkeit der Sozialarbeiter und des anderen Betreuungspersonales unterliegt allerdings dem Arbeitsschutzgesetz, wenn diese als Arbeitnehmer und nicht freiberuflich oder ehrenamtlich tätig ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 13059
Für Ausbildungswerkstätten, in denen Auszubildende tätig werden, ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie dem zugehörigen Regelwerk anzuwenden (nicht abschließend). Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sind Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 13364
erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, im Arbeitsschutzgesetz. Selbst in Fällen, in denen die Arbeitsstättenverordnung nicht gelten würde, müsste der Arbeitgeber die angesprochenen Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes durchführen. Arbeitsschutzvorschriften sowie weitere Rechtsvorschriften können Sie unter www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16032 aufrufen. ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13895
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, hat er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2111
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
definitionsgemäß keine Arbeitsstätten. Jedoch hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) für die Beschäftigten durchzuführen. Hierbei hat er die mit der Arbeit der Beschäftigten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln. Hierunter fallen auch die Tätigkeiten in den Privatwohnungen. Nach dem ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
Die ausgelagerten Bezirksdienstbüros einer Polizeibehörde fallen unter den Regelungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Der Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung erstreckt sich, mit einzelnen Ausnahmen, auf alle Arbeitsstätten die dem Rechtsbereich des Arbeitsschutzgesetzes unterliegen. Ein Bezirksdienstbüro ist eine Organisationseinheit der Polizeiverwaltung. Hierbei ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 13426
sein (Ziffer 3.6 Abs.1 des Anhangs zur ArbStättV). Gelangen, wie in der Frage geschildert, Abgase in einen Arbeitsraum, widerspricht dieses den Anforderungen der ArbStättV an die Luftqualität in Arbeitsräumen. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- grundsätzlich verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und möglicher Gefährdungen vorzunehmen und zu dokumentieren (§§ 5 und 6 ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
Bei Briefzustellern handelt es sich um Beschäftigte, die unter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fallen (§ 1 Absatz 1 ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist auf Grund des § 18 Arbeitsschutzgesetz erlassen worden.Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV. Hiernach sind Waschräume vorzusehen ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
Ein Büro ohne ausreichend Tageslicht und ohne ausreichende Belüftung wäre nach deutschem Recht unzulässig. Für die in Deutschland maßgeblichen Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassen Arbeitsstättenverordnung gilt jedoch das Territorialprinzip, das heißt, sie gelten grundsätzlich nur auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Einige ...
Stand: 14.06.2017
Dialog: 6041
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Ihre Betriebsstätte, wenn dort eigene Beschäftigte oder Beschäftigte (im Sinne von § 2 Abs. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) von einem Dienstleister tätig werden. In den Begriffsbestimmungen der ArbStättV (§ 2) sind die Begriffe Arbeitsplätze und Arbeitsstätten wie folgt definiert:Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Verhältnissen ist sorgfältig zu prüfen, ob zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen, Gefahrzeichen, Warneinrichtungen oder Leitkegel erforderlich sind." Die "sorgfältige Prüfung" kann nach den Grundsätzen des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes nach unserer Einschätzung nicht ergeben, dass Sie die Fahrbahnen bei laufendem Verkehr überqueren. Abs. 3 bestimmt: "Zur Sicherung von Arbeitsstellen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 14014