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Ich arbeite bei einem Kunden in einem Kellerbüro, in dem erheblicher Abgasgeruch herrscht. Was kann ich tun?

KomNet Dialog 2415

Stand: 13.11.2015

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Büroarbeitsplätze

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Frage:

Für mein Unternehmen bin ich momentan beim Kunden eingesetzt. Im dortigen Büro (Großraum im Kellergeschoß) ist nebenan eine Tiefgarage, aus der trotz geschlossener Türen öfters (1x pro Woche und mehr) erheblicher Abgasgeruch im Büro herrscht. Ebenso sind am Boden unter den Türen schwarze Streifen auf dem Filzboden im Büro zu erkennen, die sicher von Abgasen stammen. Welche Möglichkeiten hat man als Arbeitnehmer, sich zu beschweren bzw. dagegen vorzugehen.

Antwort:

Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Sichtverbindung nach Außen etc.). In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonst anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein (Ziffer 3.6 Abs.1 des Anhangs zur ArbStättV). Gelangen, wie in der Frage geschildert, Abgase in einen Arbeitsraum, widerspricht dieses den Anforderungen der ArbStättV an die Luftqualität in Arbeitsräumen.

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- grundsätzlich verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und möglicher Gefährdungen vorzunehmen und zu dokumentieren (§§ 5 und 6 ArbSchG). Dies gilt auch bei einer Beschäftigung seiner Arbeitnehmer in Fremdfirmen (siehe hierzu auch § 8 ArbSchG).

Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte ist es, den Arbeitgeber im Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen und zu beraten. Wir schlagen daher vor, dass Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber anregen, dass unter Abstimmung mit dem Kunden eine Besichtigung Ihres Arbeitsplatzes durchgeführt wird. Daran sollten der Kunde, Ihr Arbeitgeber, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte des Kunden und Ihres Arbeitgebers, Ihr Betriebsrat und Sie teilnehmen. So besteht die Möglichkeit, dass alle Beteiligten Defizite an der Arbeitsstätte erkennen und eine Lösung zur Verbesserung der Luftqualität gemeinsam gefunden werden kann.

Ein geeignetes Gremium, um betriebliche Arbeitsschutzprobleme zu thematisieren, ist der nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bildende Arbeitsschutzausschuss. Auf die Rechte der Beschäftigten nach § 17 des Arbeitsschutzgesetzes weisen wir hin.