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Welche Institution kontrolliert die Erfüllung der Arbeitsstättenverordnung? Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Vorgaben nicht einhält?

KomNet Dialog 1235

Stand: 08.02.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)

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Frage:

Welche Institution kontrolliert die Erfüllung der Arbeitsstättenverordnung? Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Vorgaben nicht einhält?

Antwort:

Für die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen [u. a. Arbeitsstättensverordnung (ArbStättV)] sind in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. In anderen Bundesländern sind es die dortigen Arbeitsschutzverwaltungen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt etc.).


Die Nichterfüllung von Anforderungen der ArbStättV stellt einen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz dar. Die Beschäftigten haben bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte das Recht, sich beim Arbeitgeber zu beschweren. Schafft der Arbeitgeber hinsichtlich dieser Beschwerden keine Abhilfe, können sich die Beschäftigten auch direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde (s.o.) wenden (§ 17 ArbSchG).