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Müssen die Kriterien der ArbStättV hinsichtlich Feuerlöscher, Verbandkästen usw. auch in "Außenstellen" erfüllt werden?
KomNet Dialog 13895
Stand: 07.12.2015
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Sonstige Arbeitsplätze und Arbeitsstätten
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Sind die ausgelagerten Bezirksdienstbüros einer Polizeibehörde im Hinblick auf die Forderungen der ArbStättV als Arbeitsstätte zu sehen? Meiner Meinung nach müssen die Kriterien der ArbStättV hinsichtlich Feuerlöscher, Verbandkästen usw. auch in den "Außenstellen" erfüllt werden. Wie sehen Sie das?
Antwort:
Im vorliegenden Fall ist die Arbeitsstättenverordnung zwingend anzuwenden.
Unabhängig hiervon finden sich Vorgaben für die Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und letztlich die Verpflichtung für den Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, im Arbeitsschutzgesetz. Selbst in Fällen, in denen die Arbeitsstättenverordnung nicht gelten würde, müsste der Arbeitgeber die angesprochenen Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes durchführen.
Arbeitsschutzvorschriften sowie weitere Rechtsvorschriften können Sie unter www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16032 aufrufen.