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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Vorausset ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
zum Thema "Bewegungsfläche": Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können. In der ASR A1.2 ist nachzulesen, dass die Bewegungsfläche mindestens 1,50 m2 betragen muss. Ist dies aus betriebs-technischen Gründen nicht möglich, muss den Beschäftigten in der Nähe des Arbeitsplatzes eine mindestens 1,50 m2 große ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13758
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert unter Ziffer 3.4 des Anhangs, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen.In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung -LV 40 ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566
Ein Verkehrsweg, den Beschäftige bei der Arbeit benutzen, ist Teil der Arbeitsstätte, für den die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gültig ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV).Die ArbStättV trifft zu Verkehrswegen unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV folgende Regelung:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 29841
werden kann. Ein geeignetes Gremium, um betriebliche Arbeitsschutzprobleme zu thematisieren, ist der nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bildende Arbeitsschutzausschuss. Auf die Rechte der Beschäftigten nach § 17 des Arbeitsschutzgesetzes weisen wir hin. ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Wasch- und Umkleideräumen befinden müssen.Konkrete Aussagen zu Anforderungen an Toilettenräume für Briefzusteller werden hier nicht aufgeführt.In der Niederlassung des Betriebes hat der Arbeitgeber Toilettenräume entsprechend der ArbStättV und der ASR A4.1 "Sanitärräume" bereitzustellen.Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ist der Arbeitgeber ...
Stand: 30.09.2019
Dialog: 5316
Arbeit tätig sind.Arbeitsstätten sind:1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3. Orte auf Baustellen,sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.Jeder Arbeitgeber hat für seine Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 3 ArbStättV durchzuführen.Bei der Beurteilung ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können.(2) Die Abmessungen der Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung ...
Stand: 13.11.2021
Dialog: 4702
In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 folgendes nachzulesen: "Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten ...
Stand: 26.05.2024
Dialog: 29372
Wenn in einem Unternehmen auf Grund der ausführenden Tätigkeiten Waschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind, müssen diese auch bereitgestellt werden.Die in der ASR A 4.1 genannte Abhängigkeit von Handwaschbecken bezüglich der Anzahl der Beschäftigten in den Tabellen 4, 5.1 und 5.2 bezieht sich auf eine gleichzeitig niedrige oder gleichzeitig hohe Nutzung der Waschplätze. ...
Stand: 05.09.2018
Dialog: 42432
des Betriebes ein sicheres Verlassen ohne fremde Hilfe ermöglicht."Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht sind die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge u.a. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu entnehmen. Abschnitt 6 der ASR A2.3 schreibt die Einrichtung eines Nebenfluchtweges unter folgenden Bedingungen vor:"(1) Ein Nebenfluchtweg ist erforderlich ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
TätigkeitenKategorie C bei sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe, bei Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen, beim Tragen von körpergroßflächiger persönlicher Schutzausrüstung, bei Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte) oder bei Nässe sowie bei schwerer körperlicher Arbeit."Wenn die Tätigkeit in die Kategorie B oder C fällt ...
Stand: 08.09.2023
Dialog: 24700
Nach der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 28242
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert unter anderem die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für das Einrichten und Betrieben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.Für das Einrichten und Betreiben von nicht Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 20701
Elektrisch betriebene Fluchtwegkennzeichen (beleuchtet oder hinterleuchtet) sind immer dann zwingend erforderlich, wenn eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist. Die Forderung nach einer Sicherheitsbeleuchtung kann sich zum Beispiel aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" i.V.m. ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", einer Sonderbauverordnung ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen (§ 1 Arbeitsschutzgesetz). Darüber hinaus sind einige Ausnahmen in der Arbeitsstättenverordnung selbst geregelt: die ArbStättV gilt (mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes) nicht im Reisegewerbe und Marktverkehr, in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Tätigkeiten, auch regelmäßig wiederkehrende und länger andauernde Tätigkeiten unter Schwerlastregalen sind nicht verboten, wenn vor Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird und die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen insbesondere die Standsicherheit des Regals und der Schutz vor herabfallenden Gegens ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21933
Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
zu Frage 1: Die Regelungen zur Sichtverbindung nach Außen finden sich unter dem Punkt 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für 1. Räume, bei denen betriebs ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121