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Kann auf einen Waschraum mit Handwaschbecken verzichtet werden, wenn die Mitarbeiter ausschließlich im Betrieb vorhandene Waschbecken benutzen?

KomNet Dialog 42432

Stand: 05.09.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Wasch- und Umkleideräume

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Frage:

Die Handwaschbecken in unseren Waschräumen werden von unseren Mitabreitern nicht bzw. kaum benutzt. Die Sifons müssen wir alle paar Wochen durchspülen, um eine Geruchsbelästigung zu vermeiden. Die Mitarbeiter nutzen nur die Waschbecken in den Toilettenräumen oder im Betrieb. In der ASR A4.1 steht, dass die Anzahl der Handwaschbecken abhängig ist von der Anzahl der Mitarbeiter, die die Waschräume benutzen. Heißt das im Umkehrschluss, dass wir auf einen Waschraum mit Handwaschbecken verzichten können?

Antwort:

Wenn in einem Unternehmen auf Grund der ausführenden Tätigkeiten Waschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind, müssen diese auch bereitgestellt werden.

Die in der ASR A 4.1 genannte Abhängigkeit von Handwaschbecken bezüglich der Anzahl der Beschäftigten in den Tabellen 4, 5.1 und 5.2 bezieht sich auf eine gleichzeitig niedrige oder gleichzeitig hohe Nutzung der Waschplätze.