Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist das dauerhafte Arbeiten unter einem Schwerlastregal (geprüft, Durchgangshöhe 2m usw.) statthaft?

KomNet Dialog 21933

Stand: 11.09.2014

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Sonstige Arbeitsplätze und Arbeitsstätten

Favorit

Frage:

Ist das dauerhafte Arbeiten unter einem Schwerlastregal (geprüft, Durchgangshöhe 2m usw.) statthaft? Ich finde derzeit keine Regulierungen (z.B. BGR 234), die das klassischerweise verbieten.

Antwort:

Tätigkeiten, auch regelmäßig wiederkehrende und länger andauernde Tätigkeiten unter Schwerlastregalen sind nicht verboten, wenn vor Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird und die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen insbesondere die Standsicherheit des Regals und der Schutz vor herabfallenden Gegenständen betrachtet werden.

Demgegenüber ist es aber nicht möglich, unter einem Schwerlastregal einen regelrechten ständigen Arbeitsplatz einzurichten. Dies folgt aus der Ziffer 5.1.5 Abs. 1 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Dort wird festgelegt, dass Bewegungsflächen von Arbeitsplätzen sich nicht mit Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen überlagern dürfen, was unter einem Schwerlastregal per Definitionem nicht zu vermeiden wäre.