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Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Daten, daher gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfristen des Unternehmers sind geregelt im Fahrpersonalgesetz (§ 4 Absatz 3), wonach die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten über die Lenk- und Ruhezeiten ab dem Zeitpunkt des Kopierens ein Jahr lang aufzubewahren sind. Dienen die Fahrerdaten ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
Zu der Frage "Muss die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer in jedem Fall mit der auf dem Führerschein übereinstimmen?" führt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) aus: "In Deutschland ist eine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer nicht erforderlich. Bei einer Änderung der Führerscheinnumm ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6501
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
an den Unternehmer weiterzuleiten, der diesen ein Jahr aufzubewahren hat.Werkverkehr gemäß § 15 a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (LKW und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt,sind erpflichtet, sich vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt anzumelden. Für die Anmeldung ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42661
Maßgeblich für die Erteilung und Nutzung einer Werkstattkarte sind die bei Antragstellung bei der hiesigen Behörde vorzulegenden Unterlagen und Nachweise gem. § 7 der Fahrpersonal-Verordnung. Sind hier alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Werkstattkarte für die beantragte Person mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr erteilt. Die Werkstattkarte und die damit verbundene Nutzung für die beantragte ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 25973
außerhalb des Fahrzeugs nach Aushändigung durch den Fahrer mindestens ein Jahr lang aufbewahren. Darüber hinaus ist die zweijährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 21a Abs. 7 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder gemäß § 6 Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zu beachten. Sie sind den zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.In § 20 Abs. 5 FPersV wird Folgendes nochmals ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
Der Unternehmer hat die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers - spätestens alle 90 Tage – und die auf der Fahrerkarte – spätestens alle 28 Kalendertage – gespeicherten Daten im Betrieb zu kopieren und diese Daten 2 Jahre aufzubewahren (vgl. VO (EG) Nr. 581/2010)Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 3212
erbracht werden.Die Anerkennung beziehungsweise Beauftragung muss § 57b StVZO in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Der Nachweis hierüber darf nicht älter als drei Jahre sein.(§ 7 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 4 Abs. 3 FPersV)Der Schulungsnachweis nach § 7 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 4 Abs. 3 FPersV darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. Dies gilt auch bei Erneuerung ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 3195
Im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr spielt die Länge der Einsätze keine Rolle. Es macht also keinen Unterschied aus, ob ich einmal im Jahr für 10 Minuten das entsprechende Gespann einsetze oder ob dieses täglich eingesetzt wird.Der Transport der Anlage, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, ist nachweispflichtig. Hier handelt es sich um eine reine Auslieferungsfahrt ...
Stand: 30.10.2023
Dialog: 43842
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung (auch Umzüge) verwendet werden, sind von der Benutzungspflicht des Kontrollgerätes ausgenommen! Eine Fahrerkarte muß also nicht benutzt werden! ...
Stand: 20.11.2018
Dialog: 6325
Der Unternehmer hat gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten sowie die Schaublätter und Ausdrucke gegen Verlust und Beschädigung gesichert werden. Beim Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes hat der Unternehmer die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen z ...
Stand: 29.03.2022
Dialog: 10076
Nein, die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer muss nicht mit der auf dem Führerschein übereinstimmen (siehe dazu auch entsprechende FAQ des Bundesamtes für Güterverkehr). ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 5595
und bei einer Kontrolle auf Verlagen vorzulegen. Am Ende der Mitführpflicht hat der Fahrer die Bescheinigung an den Unternehmer auszuhändigen, der diesen Nachweis dann über die Dauer von 2 Jahren aufbewahrt. ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066
Für die von Ihnen eingesetzte Fahrzeugkombination ist keine Ausnahme von den Bestimmungen der EG VO 561/2006 vorgesehen."Beförderung im Straßenverkehr" ist jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.Art. 4 Buchstabe a der EG VO 561/2006Die Gesetzgebung unterscheidet demnach nicht, ...
Stand: 08.10.2012
Dialog: 17131
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 2.800 kg, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, ist das Kontrollgerät zu betreiben. (Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und § 2 der Fahrpersonalverordnung) .Die Lenk- und Ruhezeiten sind im § 1 der Fahrpersonalverordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) 561/2006, insbesondere im Artikel 4, ...
Stand: 10.01.2013
Dialog: 4667
oder bei einer Mietdauer von nicht mehr als 24 Stunden nicht möglich, ist zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein Ausdruck wie bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte zu fertigen. Der Fahrer hat den Ausdruck unverzüglich nach Erhalt an den Unternehmer weiterzuleiten, der ihn ein Jahr aufzubewahren hat. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Ausdrucke bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 5772
Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor) u ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24558