Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Macht man sich als Fahrer strafbar, wenn der Arbeitgeber die Fahrerkarte nicht ausliest?

KomNet Dialog 10076

Stand: 29.03.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

Favorit

Frage:

Der Arbeitgeber muß ja alle 28 Tage die Fahrerkarte auslesen und diese Daten für 2 Jahre speichern. Wie ist es denn, wenn der Arbeitger die Gerätschaften nicht bereithält und diese auch nicht besitzt, um Fahrerkarten auszulesen? Macht man sich als Fahrer mit Strafbar?

Antwort:

Der Unternehmer hat gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten sowie die Schaublätter und Ausdrucke gegen Verlust und Beschädigung gesichert werden. Beim Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes hat der Unternehmer die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen zu kopieren. Hierzu haben ihm die Fahrer die jeweiligen Fahrerkarten zur Verfügung zu stellen.

Es handelt sich um eine Verpflichtung des Unternehmers die Daten ordnungsgemäß zu archivieren und aufzubewahren, der Fahrer ist lediglich verpflichtet, dem Unternehmer die Fahrerkarte hierfür zur Verfügung zu stellen.

Der Fahrer begeht keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn der Unternehmer seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt.

Rechtsquelle: § 2 Abs. 5 i.V.m. § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV.