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Muss eine Fahrerkarte erneuert werden, weil die dort eingetragene Führerschein-Nr. nicht mehr stimmt?

KomNet Dialog 6501

Stand: 15.03.2010

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Die Fahrerkarte ist noch 3 Jahre gültig. Der Führerschein musste erneuert werden (5 Jahre Turnus). Die Nummer des ungültigen Führerscheins ist auf der Fahrerkarte eingetragen. Ist die Fahrerkarte noch die 3 Jahre gültig oder muss auch diese erneuert werden? Muss die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer in jedem Fall mit der auf dem Führerschein übereinstimmen?

Antwort:

Zu der Frage "Muss die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer in jedem Fall mit der auf dem Führerschein übereinstimmen?" führt das Bundesamt für Güterverkehr - BAG aus: 

"In Deutschland ist eine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer nicht erforderlich. Bei einer Änderung der Führerscheinnummer (zum Beispiel, weil dieser verlängert wird) ist die Beantragung einer neuen Fahrerkarte daher nicht notwendig."


Hinweis: Bei Fahrern, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, ist es offenbar teilweise zu Beanstandungen gekommen, weil keine Übereinstimmung zwischen der auf dem Führerschein angegebenen Führerscheinnummer und der auf der Fahrerkarte eingetragenen Führerscheinnummer bestand. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, bei Erhalt des neuen Führerscheins auch eine neue Fahrerkarte zu beantragen, damit eine Übereinstimmung der Nummern erreicht wird." (BAG - FAQ zu Fahrerkarten).