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Ich bin Einzelunternehmer und miete 2 x jährlich einen LKW für ca. 14 Tage mit dem bis zu 4 Personen fahren. Welche Karten benötige ich?

KomNet Dialog 5772

Stand: 04.07.2009

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Unternehmenskarten

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Frage:

Ich habe ein Gewerbe als Einzelunternehmer und miete 2 x jährlich einen LKW für ca. 14 Tage, mit dem bis zu 4 Personen (mich eingeschlossen), alles freischaffende Mitarbeiter (alle selbstständig mit eigenem Gewerbe) fahren. Kann ich hierfür eine Unternehmerkarte beantragen/nutzen oder muß jeder Fahrer eine eigene Fahrerkarte beantragen? Alle nutzen lediglich zu diesen Zeiten einen LKW.

Antwort:

Es muss unterschieden werden zwischen Fahrerkarte und Unternehmenskarte.


Die Fahrerkarte ist persönlich. Sie enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten. Der Besitz der Fahrerkarte, die die gesamten Tagesaktivitäten speichert, ist Voraussetzung für die Benutzung des digitalen Kontrollgerätes. Der Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen Fahrerkarte sein. Er darf nur seine eigene persönliche Fahrerkarte benutzen. Um die Arbeitszeit von Anfang an zu erfassen, ist es wichitg, dass die Fahrerkarte gleich zu Beginn der Arbeitsschicht in das Gerät gesteckt wird und der Fahrer sich anmeldet.


Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Mit einer Unternehmenskarte werden die auf dem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten aus der Benutzung des Fahrzeugs durch andere Unternehmen zum Auslesen gesperrt. Eine Unternehmskarte ermöglicht also das Verschließen und Öffnen des Massenspeichers des digitalen Kontrollgerätes. Erst ein geöffneter Massenspeicher ermöglicht die Zuordnung der Fahrerdaten zu einem Unternehmen: Wenn ein Massespeicher vom Vormieter eines Fahrzeugs nicht verschlossen wurde und vom derzeitigen Mieter nicht geöffnet wurde, können die Daten des Fahrers nicht dem zutreffenden Unternehmen zugeordnet werden..


Beim Einsatz von Mietfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,8 t, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sind, ist gemäß § 2 Abs. 4 der Fahrpersonalvordnung wie folgt zu verfahren:

Bei Beginn und am Ende des Mietzeitraums muss der Unternehmer (Mieter) durch Verwendung seiner Unternehmenskarte sicherstellen, dass die Daten des Fahrzeugspeichers über die mit dem Mietfahrzeug durchgeführten Fahrten übertragen und bei ihm gespeichert werden.


Sie benötigen also sowohl eine Fahrerkarte als auch eine Unternehmenskarte.