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Gibt es Ausnahmen von der Benutzung des digitalen Fahrtenschreibers, wenn keine Güter, sondern ausschliesslich Theater-Dekoration und -Technik transportiert werden?

KomNet Dialog 17131

Stand: 08.10.2012

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Ich bin Fahrer für ein Tournee-Theater mit ca. 50 Vorstellungen im Jahr. Ich fahre ein Lkw mit 7,49 t zGGw plus einen Anhänger mit max. 3,5 t. Gibt es Ausnahmen von der Benutzung des digi Fahrtenschreibers, da wir keine Güter transportieren, sondern ausschliesslich Theater-Dekoration und -Technik?

Antwort:

Für die von Ihnen eingesetzte Fahrzeugkombination ist keine Ausnahme von den Bestimmungen der EG VO 561/2006 vorgesehen.


"Beförderung im Straßenverkehr" ist jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.

Art. 4 Buchstabe a der EG VO 561/2006


Die Gesetzgebung unterscheidet demnach nicht, ob das Fahrzeug leer oder beladen ist, sondern letztendlich ob sich das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination für eine Beförderung eignet.