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der restlichen Zeit muss sich mindestens eine weitere Fahrerin/ ein weiterer Fahrer auf dem Fahrzeug befinden.Im o. g. Beispiel ist also keine Zweifahrerbesatzung beschrieben, da sich während der Fahrt nach Hamburg ab Raststätte Z ja keine zwei Fahrerinnen/ zwei Fahrer mehr im Fahrzeug aufhalten. Es gelten also die Lenk- und Ruhezeiten wie bei der Einfahrerbesatzung.Herr B muss jedoch während der Fahrt ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12637
Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Pausenzeiten während einer Tagesschicht anfallen.Wir empfehlen, dass Sie zur Erörterung des Einzelfalls eine entsprechende Fragestellung direkt an die für Sie zuständige Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen sind dies Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) richten. Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Es gibt die Möglichkeit, Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. der Fahrpersonalverordnung (FPersV) für sich in Anspruch zu nehmen.Eine Ausnahme wird von der sogenannten "Handwerkerregelung" erfasst (siehe Art. 3 Buchst. aa VO (EG) Nr. 561/2006, für Fahrzeuge ab 3,5 t zGG).Für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein:Die Fahrzeugeinheit bzw. ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t werden von den VO (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 erfasst.Gem. Artikel 3 Buchstabe f VO (EG) Nr. 561/2006 sind "besondere Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden" von der Verordnung befreit. Es handelt sich um Abschleppwagen, Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 4030
Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Daten, daher gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfristen des Unternehmers sind geregelt im Fahrpersonalgesetz (§ 4 Absatz 3), wonach die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten über die Lenk- und Ruhezeiten ab dem Zeitpunkt des Kopierens ein Jahr lang aufzubewahren sind. Dienen die Fahrerdaten ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
Die Antwort ist dem in der Frage angesprochenen § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV zu entnehmen: § 21 Abs. 1 Nr. 10: Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, 3 oder Satz 4 oder Abs. 2 oder 3 eine dort genannte Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig ...
Stand: 01.05.2012
Dialog: 16124
. Selbsverständlich werden die Daten dieser Fahrerkarte bei ggf. anfallenden Kontrollen ausgelesen und bewertet. Verstößt ein Arbeitgeber gegen die ihm gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Fahrpersonalverordnung - FPersV auferlegten Pflichten, handelt er ordnungswidrig im Sinne des § 21 FPersV. Auch ein Fahrer handelt bei bei Verstößen gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften ordnungswidrig gemäß § 21 Abs. 2 ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
Da es im Hinblick auf Aufzeichnungen und Bescheinigungen zu Unklarheiten kommen kann, führen wir Ihnen vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften und in Folge Ihrer Anfrage eine praktische Umsetzung auf:Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich F ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
zur Personenbeförderung im Linienverkehr bei einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer zusammen aus Lenkzeiten und Lenkzeitunterbrechungen.4) Etwas anderes gibt es nicht. Nun kann anhand dieser auf der Grundlage der Rechtsvorschriften basierenden und an Deutlichkeit nicht zu überbietenden Einteilungen unter Zuhilfenahme der zu beachtenden Kriterien klar bestimmt werden, um was es sich jeweils handelt ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Bei Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten zur Güterbeförderung oder zur Personenbeförderung sind grundsätzlich - in Abhängigkeit der zulässigen Gesamtmasse - die Verordnung (EG) 561/2006 oder die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) anzuwenden. Wie auch Ziffer 1.5 des "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" zu entnehm ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 12283
von Hausmüll handelt. Als Hausmüll werden feste Abfälle bezeichnet, die im Rahmen einer normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen und durch die Müllabfuhr abgefahren werden.Für das Einsammeln der Inhalte von Papiercontainern usw. besteht keine Ausnahmeregelung. Diese Transporte sind damit nachweispflichtig. ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 43347
Im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr spielt die Länge der Einsätze keine Rolle. Es macht also keinen Unterschied aus, ob ich einmal im Jahr für 10 Minuten das entsprechende Gespann einsetze oder ob dieses täglich eingesetzt wird.Der Transport der Anlage, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, ist nachweispflichtig. Hier handelt es sich um eine reine Auslieferungsfahrt ...
Stand: 30.10.2023
Dialog: 43842
Das Verbringen (Überführen) eines bereits seiner bestimmungsgemäßen Verwendung übergebenen Fahrzeuges von einer Werkstatt in eine andere Werkstatt fällt nicht unter die Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, sofern es sich bei dieser Verbringung des Fahrzeuges nicht um eine Probefahrt im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes handelt (siehe Art. 3 Buchstabe g ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 11570
zu kopieren. Hierzu haben ihm die Fahrer die jeweiligen Fahrerkarten zur Verfügung zu stellen.Es handelt sich um eine Verpflichtung des Unternehmers die Daten ordnungsgemäß zu archivieren und aufzubewahren, der Fahrer ist lediglich verpflichtet, dem Unternehmer die Fahrerkarte hierfür zur Verfügung zu stellen.Der Fahrer begeht keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn der Unternehmer seiner ...
Stand: 29.03.2022
Dialog: 10076
befreit. Gartenbaubetriebe fallen unter diese Ausnahme, jedoch mit der Einschränkung, dass sie sich überwiegend mit dem Anbau von Gemüse, Blumen, Pflanzen und Sträuchern befassen. Landwirtschaftliche Unternehmen werden ebenfalls von der Ausnahme des § 18 Abs. 1 Ziffer 2 FPersV erfasst, wenn es sich um einen Gütertransport im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit handelt. Dazu gehören grundsätzlich ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
Ja es ist erlaubt, den Fahrtenschreiber während Fahrten auf dem Betriebsgelände auf "OUT" zu stellen.Die Einstellung kann in Anspruch genommen werden, um zu kennzeichnen, dass es sich um eine Fahrt handelt, welche von der Aufzeichnungspflicht befreit ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person (üblicherweise das Lagerpersonal), welche die Fahrt auf dem Betriebsgelände durchführt, weder vor noch ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Fahrten im Rahmen der Weiterbildung: Fahrten im Rahmen der Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) fallen unter die Ausnahmen, soweit es sich um Fahrten handelt, die zur Erlangung eines beruflichen Befähigungsnachweises erfolgen. Die Schulungsfahrt muss also im Rahmen der gesetzlichen vorgeschriebenen Weiterbildung durchgeführt werden.Fahrten ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 10711
Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
eingesetzt werden. Die Freistellung für Hausmüllfahrzeuge gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen. Freigestellt ist auch die Anfahrt ins Sammelgebiet sowie die an die Sammlung anschließende Fahrt zur Abladestelle. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmüll handelt. (Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276