Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wann handelt es sich um eine Mehrfahrerbesatzung?

KomNet Dialog 12637

Stand: 17.12.2010

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

Favorit

Frage:

Wann handelt es sich um eine Mehrfahrerbesatzung? Ein Beispiel: Fahrer A fährt mit dem LKW von NRW in Richtung Hamburg. Fahrer B kommt als Beifahrer mit, damit dieser an der Raststätte Z mit Fahrer A tauschen kann. Hintergrund dieses Tausches ist, dass Fahrer B auch wieder zurück zum Firmenhof kommt). Auf der Raststätte Z wechselt der Fahrer A in ein anderes Fahrzeug und Fahrer B fährt nun weiter gen Hamburg. Ist die Fahrt von Fahrer A und B nun eine Mehrfahrerbesatzung nach VO (EG) 561/2006? Darin steht zur Mehrfahrerbesatzung folgendes: "Mehrfahrerbetrieb liegt vor, wenn während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Nur während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer nicht erforderlich." Muss Herr B während der Fahrt mit Herrn A auch eine Tachoscheibe ausfüllen bzw. seine Fahrerkarte in Schacht zwei stecken?

Antwort:

Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein weiterer Fahrer auf dem Fahrzeug befinden.

Im o. g. Beispiel ist also keine Zweifahrerbesatzung beschrieben, da sich während der Fahrt nach Hamburg ab Raststätte Z ja keine zwei Fahrer mehr im Fahrzeug aufhalten. Es gelten also die Lenk- und Ruhezeiten wie bei der Einfahrerbesatzung.

Herr B muss jedoch während der Fahrt mit Herrn A seine Tachoscheibe ausfüllen bzw. seine Fahrerkarte in Schacht zwei stecken.