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Darf ein Werkstattbeschäftigter einen zugelassenen Bus mit digitalem Kontrollgerät in eine andere Werkstatt überführen, ohne die Fahrerkarte zu stecken?
KomNet Dialog 11570
Stand: 13.05.2024
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät
Frage:
Darf ein Beschäftigter aus einer Werkstatt einen zugelassen Bus mit digitalem Kontrollgerät in eine andere Werkstatt überführen, ohne die Fahrerkarte zu stecken? Mit werlcher Einstellung des Kontrollgerätes ("out of scope")?
Antwort:
Das Verbringen (Überführen) eines bereits seiner bestimmungsgemäßen Verwendung übergebenen Fahrzeuges von einer Werkstatt in eine andere Werkstatt fällt nicht unter die Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, sofern es sich bei dieser Verbringung des Fahrzeuges nicht um eine Probefahrt im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes handelt (siehe Art. 3 Buchstabe g Verordnung (EG) Nr. 561/2006).
Bezugnehmend auf die vorliegende Frage ist die "out of scope" Buchung unzulässig. Die Werkstatt muss sich für das Verbringen mit einer eigenen Unternehmenskarte in das Kontrollgerät einbuchen, und der Beschäftigte muss unter Verwendung einer (seiner) Fahrerkarte seine Tätigkeiten dokumentieren. Weiterhin sind durch die verbringende Werkstatt alle EG-rechtlichen Bestimmungen über das Auslesen und Abspeichern der erbrachten Daten vor Abgabe des Fahrzeuges zu befolgen.