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zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizität usw. verwendet werden von den Vorschriften ausgenommen. Dies gilt auch für die von den zuständigen Stellen beauftragten Unternehmen.Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt. Diese ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:„Beförderung im Straßenverkehr“, jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
auch für Kraftfahrer tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten. In Bezug auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit vgl. § 21 a Abs. 4 ArbZG bzw. § 3 KrFArbZG. Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Lenkzeiten eines Kraftfahrers stellen somit nur einen Bestandteil seiner Arbeitszeit dar.In Bezug auf Ihre erste Frage sind unter Beachtung der Vorschriften ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Anwendungsbereich § 21a des Arbeitszeitgesetzes§ 21a des Arbeitszeitgesetzes gilt für das Fahrpersonal welches im Sinne der EG VO Nr. 561/2006 tätig ist. Es sind also die Fahrzeugkategorien betroffen, die unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
bestimmt. Somit unterliegen Werkstattwagen nicht dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, da mit diesen Fahrzeugen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine gewerbliche Güterbeförderung betrieben wird. Dies gilt auch für Werkstattwagen, die mit einer Anhängerkupplung ausgestattet sind, aber keinen Anhänger ziehen. ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43788
Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes ( Fahrpersonalverordnung-FPersV) gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt usw. Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert. "Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug ...
Stand: 09.09.2014
Dialog: 21921
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
Abs.2 Nr. 4 der FPersV sind Fahrten in der o.g. Gewichtsklasse generell von einer Nachweisführung ausgenommen).Das Ausfüllen des handschriftlichen Nachweises ist entsprechend des vom Gesetzgeber vorgegebenen Vordruckes ("Tageskontrollblatt") zu handhaben. Das Ausfüllen dieses Nachweises gilt auch für den selbstfahrenden Unternehmer.Auf die Informationen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 17049
Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be- und Entladetätigke ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
Handwerkerregelung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV, welche ohne Kilometerbegrenzung gilt (Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,) können Sie nur beanspruchen, wenn die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
durch einen Zaun o.ä. für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Es genügt, wenn das Gelände von der Zweckbestimmung her nicht als öffentlicher Weg gilt. Aufgrund der Angaben in der Fragestellung braucht im vorliegenden Fall kein EG-Kontrollgerät eingesetzt werden. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 2690
.(Ausnahme: Artikel 3 Buchstabe aa) gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006)Hinweis:Für Fahrzeuge von mehr als 2,8t (zHM) bis einschließlich 3,5t gilt die o. g. Ausnahmeregelung ohne Umkreiseinschränkung.(Ausnahme: § 1 Abs. 2 Nr. 3 gemäß Fahrpersonalverordnung) ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 43907
Die Verordnung gilt gemäß Artikel 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.Eine „nichtgewerbliche Güterbeförderung“ liegt insbesondere dann vor, wenn eine Privatperson eine Güterbeförderung ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43980
Nach dem Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr", der zwischen den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt wurde, gilt folgendes:Unterrichts- oder Prüfungsfahrten: Für das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausnahmeregelung ist es erforderlich, dass die Fahrt ausschließlich Unterrichts ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 10711
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmacht" (§ 1 Abs. 2 Ziff. 3 und 3a FPersV). Entsprechendes gilt bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 to aber weniger als 7,5 to zGG gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 4b) FPersV.Auf die Informationen des Bundesamtes für Güterverkehr weisen wir hin. ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
eingesetzt werden. Die Freistellung für Hausmüllfahrzeuge gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen. Freigestellt ist auch die Anfahrt ins Sammelgebiet sowie die an die Sammlung anschließende Fahrt zur Abladestelle. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmüll handelt. (Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
Als "wöchentliche Ruhezeit" ist der wöchentliche Zeitraum definiert, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann (Verordnung (EG) 561/2006, Artikel 4).Die Zeit für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte gilt allgemein als die Zeit, über die ein Beschäftigter, also auch ein Kraftfahrer, frei verfügen kann (Anmerkung: Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 28.10.2023
Dialog: 13475