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Müssen unsere Transporter (Kfz Werkstattfahrzeug mit fest eingebauten Regalsystemen und Werkbänken) mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein?

KomNet Dialog 43788

Stand: 11.07.2023

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Müssen unsere Transporter ( zGG. 7,49 to. umgebaut und zugelassen als sog. Kfz Werkstattfahrzeug mit fest eingebauten Regalsystemen und Werkbänken) mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein ? Welche Regelungen bezüglich eines EG-Kontrollgerätes trifft auf uns zu.

Antwort:

Nein, in den von Ihnen genannten Fahrzeugen, die über eine Zulassung als Werkstattwagen verfügen, muss kein Fahrtenschreiber eingebaut und betrieben werden. Werkstattwagen sind Fahrzeuge, in denen die Einrichtung, Werkbänke und andere Ausrüstung fest im Fahrzeug verankert sind und im Fahrzeug oder unmittelbar am Fahrzeug gearbeitet werden muss. Sie sind nicht zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt. Somit unterliegen Werkstattwagen nicht dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, da mit diesen Fahrzeugen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine gewerbliche Güterbeförderung betrieben wird. Dies gilt auch für Werkstattwagen, die mit einer Anhängerkupplung ausgestattet sind, aber keinen Anhänger ziehen.