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Ist es nötig, die Ortszeit am digitalen Kontrollgerät von Sommerzeit auf Winterzeit oder umgekehrt umzustellen?
KomNet Dialog 12577
Stand: 28.03.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Frage:
Digitales Kontrollgerät: Ist es nötig, die Ortszeit von Sommerzeit auf Winterzeit oder umgekehrt umzustellen? Die Aufzeichnungen erfolgen ja immer in UTC-Zeit, egal welche Ortszeit wir in Deutschland haben. Unsere Kraftfahrer sind der Meinung, dass eine Umstellung nicht nötig ist. Ist dies richtig?
Antwort:
Die Uhrzeit aller digitalen Kontollgeräte ist auf UTC-Zeit (Koordinierte Weltzeit) eingestellt und darf maximal um 20 Minuten abweichen. Sie kann aufgrund der Manipulationssicherheit nur um +/- eine Minute pro Woche korrigiert werden, ansonsten muss eine Werkstatt aufgesucht werden.
Die angezeigte "Ortszeit" ist beim digitalen Kontrollgerät nur eine Komfort-Funktion, die der Fahrer nutzen kann, aber nicht muss. Deswegen ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, die sogenannte "Ortszeit" von Sommerzeit auf Winterzeit umzustellen.
Hinweise:
Wesentlich ist, dass beim digitalen Kontrollgerät die Zeitangaben - und damit auch die Ausdruckzeit vom Kontrollgerät - in UTC-Zeit erfolgen. Die UTC-Zeit ist nach Eingabe der Ländereingabe grundsätzlich vorgegeben und nur im Rahmen der o.g. Möglichkeiten veränderbar.
In den EU- und den AETR-Ländern ist die Ortszeit entweder gleich der UTC-Zeit oder immer später.
Für Deutschland gilt: UTC plus 1 Stunde. Wenn es also z.B. 16.00 Uhr UTC-Zeit ist, ist es in Deutschland 17.00 Uhr (während der Winterzeit).
Die Sommerzeit ist folglich UTC-Zeit plus 2 Stunden. Wenn es also z.B. 16.00 Uhr UTC-Zeit ist, ist es in Deutschland während der Sommerzeit bereits 18.00 Uhr.
Falls ein Fahrer bei der Benutzung des digitalen Kontrollgerätes Zeitangaben machen muss, ist die UTC-Zeit zu beachten.