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Wenn die Zweifahrerbesatzung eines Fahrzeuges am folgenden Tag einzeln fahren soll, reicht dann eine Pause von 9 Stunden oder muss man auf 11 Stunden erhöhen?

KomNet Dialog 9941

Stand: 05.09.2014

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Bei einer Zweifahrerbesatzung muß eine 9 stündige Pause innerhalb von 30 Stunden eingelegt sein. Wenn diese Zweierbesatzung am Folgetag aber einzeln fahren soll, reicht dann auch 9 Stunden Pause oder muß man auf 11 Stunden erhöhen

Antwort:

Ein „Mehrfahrerbetrieb“ liegt für den Fall vor, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während der restlichen Zeit jedoch obligatorisch; (Artikel 4 Buchstabe o) Verordnung EG 561/2006, www.bag.bund.de ).

Grundsätzlich gilt, dass innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der voran gegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben muss.
Davon abweichend muss ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben (Artikel 8 Abs. 5 Verordnung EG 561/2006).

Das bedeutet, dass der Mehrfahrerbetrieb mit der v.g. mindestens 9-stündigen Ruhezeit endet. Eine Verlängerung der Ruhezeit auf 11 Stunden ist in dem Fall nicht gefordert.