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ist aber eine freiwillige Verplichtung zur Aufzeichnung der Tätigkeiten des Fahrpersonals damit nicht ausgeschlossen.Aus Sicht des Unternehmers ist aus Gründen der Aufsichtspflicht (Haftung) diese Vorgehensweise sogar nachvollziehbar.Damit bei Mischverkehr (Linienverkehr/Gelegenheitsverkehr) keine Missverständnisse bei einer Kontrolle auftreten, gilt es Folgendes zu beachten:Wird ein Fahrzeug im Linienverkehr bis 50 km ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit nic ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein we ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Die im Rahmen des Antragverfahrens zu machenden Angaben hinsichtlich der Neuerteilung bzw. Erneuerung der Unternehmenskarte werden in der Fahrpersonalverordnung - FPersV -(hier § 9 FPersV) geregelt. Dass in diesem Zusammenhang nach privaten Daten der zu Vertretung berufenen Person gefragt wird, ergibt sich aus der genannten Verordnung selbst. Dort heißt es (§ 9 Abs.1 FPersV): „Der Antragsteller ...
Stand: 24.11.2014
Dialog: 22366
Im beschriebenen Fall kommt keine Ausnahmeregelung in Betracht, der Fahrer ist verpflichtet seine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu verwenden. Für diesen Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung keinen Ausnahmetatbestand vor. Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Ladung im Straßenverkehr eingesetzt wird, da die Verordnung (EG) 561/2006 ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26491
Bei Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust der Fahrerkarte müssen die Fahrer bei den Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Fahrerkarte stellen. Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzten (dabei spielt es keine ...
Stand: 26.04.2012
Dialog: 16101
, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis)- Karteninhaberkenndaten (Name der Werkstatt, Anschrift der Werkstatt, Name des Inhabers, Vorname(n) des Inhabers)- Daten zu gefahrenen Fahrzeugen- Fahrertätigkeitsdaten- Daten zum Beginn/Ende des Arbeitstages- Ereignis- und Störungsdaten- Kontrollaktivitätsdaten- Kalibrierungs- und ZeiteinstellungsdatenUm die auf der Karte gespeicherten Daten ansehen zu können, müssen diese ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 3192
mit jeweils für diesen Zweck bestimmter, besonderer Ausstattung, die als Verkaufswagen auf öffentlichen Märkten oder für den ambulanten Verkauf dienen, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,Das unter b) genannte Beispiel ist für Handwerker in der Regel weniger relevant und kann ignoriert werden. Nehmen also die Handwerker ihr Material ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
für die Ausnahme erfüllt sind. Dies können Sie durch ein Schreiben auf Briefkopfpapier bestätigen. z.B.: "Ich als Unternehmer bin der Auffassung, dass diese Fahrt unter die Ausnahmen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 der Fahrpersonalverordnung fällt". ...
Stand: 27.08.2013
Dialog: 19274
Unter https://www.bag.bund.de/DE/Service/FragenAntwortenFAQ/fragenantwortenfaq_node.html ist erläutert, dass die Bescheinigungvom Unternehmer, der nicht zugleich Fahrer ist, oder einer von ihm beauftragten Person (diese darf nicht der Fahrer sein) undvom Fahrerzu unterzeichnen ist.Auf dem Formblatt werden also zwei Unterschriften gefordert,1. für das Unternehmen2. des FahrersDas bedeutet ...
Stand: 29.03.2016
Dialog: 26257
-Kontrollgerätes besteht nicht. Ist in dem PKW mit einer zGM von 3500 kg jedoch ein EG-Kontrollgerät eingebaut, muss dieses gemäß § 1 Abs. 7 FPersV im Sinne von Artikel 13 EWG VO Nr. 3821/85 ordnungsgemäß benutzt und betrieben werden. Das bedeutet in Bezug auf die Fragestellung, dass beide Personen im Besitz einer Fahrerkarte und diese auch stecken müssen .Der Fahrer in Kartenschacht 1, der Beifahrer ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
wird als jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. Diese Formulierung umfasst bewusst auch die Leerfahrt eines entsprechenden Fahrzeuges. Es kommt also vorrangig darauf an, dass das Fahrzeug gewerbsmäßig genutzt wird, unabhängig davon, ob es beladen ist oder nicht.Keine Aufzeichnungspflicht ...
Stand: 25.11.2018
Dialog: 42521
der Fahrpersonalverordnung/FPersV findet Anwendung). Für diese Fahrzeuge ist der Einbau von Kontrollgeräten nicht vorgesehen, die ordnungsgemäße Benutzung ist daher nicht vorgeschrieben. Sofern ein Kontrollgerät eingebaut ist, braucht bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nicht verwendet werden. Ein vorhandenes digitales Kontrollgerät kann auf OUT (out of scope) gestellt werden. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
Wenn es sich bei den Fahrzeugen um "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" handelt, unterliegen diese nicht dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Das Fahrzeug muss als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" im Fahrzeugschein eingetragen sein.In dem Fall muss vom Fahrpersonal keine Fahrerkarte verwendet werden - auch in den Fällen nicht, wenn das Fahrzeug der Fahrtenschreiberpflicht ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
(Berufsgenossenschaft) für diesen Weg bleibt davon unberührt).Das bedeutet, dass die Fahrt zwischen Betriebsstandort und Wohnung und zurück zur Ruhezeit zu zählen ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Fahrten mit dem eigenen Pkw oder mir einen vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug zurückgelegt werden.Hinweis: In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 werden Erläuterungen zur Erfassung der Zeiten ...
Stand: 28.10.2023
Dialog: 13475
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ni ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960
Das Fahrpersonalgesetz - FPersG - enthält keine Arbeitszeitregelungen für Kraftfahrer.Regelungsvorgaben über Lenkzeiten (tägliche, wöchentliche und Doppelwoche), Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten (tägliche/wöchentliche) sind in der VO(EG) 561/2006 in Artikel 6 / 7 / 8 geregelt.Parallel zu diesen EG-rechtlichen Vorgaben sind die Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
eines digitalen Kontrollgerätes nicht automatisch aufgezeichnet werden konnten, mittels der manuellen Eingabevorrichtung auf der Fahrerkarte einzutragen sind. Diese Festlegung ist ohne jegliche weitere Ausnahme rechtsverbindlich. Eine zusätzliche Bescheinigung in Papierform erübrigt sich somit. Wichtige Hinweise: Sind in Fahrzeugen noch ältere, digitale Kontrollgeräte eingebaut (bis Ende 2008), die technisch ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen der Fahrpersonalverordnung . Diese wiederum verweist bzw. bezieht sich auf Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Die v.g. Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884