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Warum werde ich bei der Beantragung einer Unternehmenskarte nach privaten Daten des Unternehmers gefragt?
KomNet Dialog 22366
Stand: 24.11.2014
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Unternehmenskarten
Frage:
Warum werde ich bei der Beantragung einer Unternehmenskarte nach privaten Daten des Unternehmers gefragt?
Antwort:
Die im Rahmen des Antragverfahrens zu machenden Angaben hinsichtlich der Neuerteilung bzw. Erneuerung der Unternehmenskarte werden in der Fahrpersonalverordnung - FPersV -(hier § 9 FPersV) geregelt. Dass in diesem Zusammenhang nach privaten Daten der zu Vertretung berufenen Person gefragt wird, ergibt sich aus der genannten Verordnung selbst.
Dort heißt es (§ 9 Abs.1 FPersV):
„Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:
1. Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens,
2. Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen.“
Unternehmenskarten werden nur an den Unternehmer selber (z. B. bei Einzelunternehmern) oder an die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen ausgegeben. Ob der Antragsteller auch tatsächlich vertretungsberechtigt ist, lässt sich nur anhand der zu machenden Angaben sicher und nachhaltig prüfen.