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Wie lange darf ich ohne Fahrerkarte fahren?

KomNet Dialog 16101

Stand: 26.04.2012

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Die VO (EWG) 3821/85 erlaubt mir in Artikel 16 Abs. 3, dass ich z.B. bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte bis zu 15 Tage meine Fahrt fortsetzen darf oder sogar noch länger, wenn das erforderlich ist, um zum Betriebssitz zu gelangen. Heißt das, wenn ich am z.B, am Montag feststelle, die Fahrerkarte ist defekt, komme aber abends auf den Betriebshof, dass ich Dienstags nicht mehr ohne funktionierende FK fahren darf und die folgenden Tage auch nicht? Oder heißt das, dass ich bis zu 15 Tage lang ohne Fahrenkarte fahren darf, auch wenn ich immer wieder eine neue Fahrt beginne?

Antwort:

Bei Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust der Fahrerkarte müssen die Fahrer bei den Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Fahrerkarte stellen.

Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzten (dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt am Vortag auf dem Betriebshof endete).

Für den genannten Zeitraum ist zu Beginn der Fahrt und am Ende ein Ausdruck aus dem Kontrollgerät als Nachweis vom Fahrer mitzuführen. Auf dem Ausdruck ist der Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins und seine Unterschrift anzubringen.

Während eines längeren Zeitraums ist das Fahren eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät ohne Fahrerkarte nicht erlaubt. Bei Nachweis, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen und wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, kann ausnahmsweise über die 15 Tage hinaus mit Ausdrucken gefahren werden.