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Wie lange darf ich ohne Fahrerkarte fahren?

KomNet Dialog 16101

Stand: 24.06.2025

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 erlaubt mir in Artikel 29 Abs. 5, dass ich z. B. bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte bis zu 15 Tage meine Fahrt fortsetzen darf oder sogar noch länger, wenn das erforderlich ist, um zum Betriebssitz zu gelangen. Heißt das, wenn ich am z. B, am Montag feststelle, die Fahrerkarte ist defekt, komme aber abends auf den Betriebshof, dass ich Dienstags nicht mehr ohne funktionierende FK fahren darf und die folgenden Tage auch nicht? Oder heißt das, dass ich bis zu 15 Tage lang ohne Fahrerkarte fahren darf, auch wenn ich immer wieder eine neue Fahrt beginne?

Antwort:

Bei Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust der Fahrerkarte müssen die Fahrerin/ der Fahrer bei den Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Fahrerkarte stellen.


Die Fahrerin/ der Fahrer dürfen in diesen Fällen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt am Vortag auf dem Betriebshof endete).


Nach Artikel 35 Verordnung (EU) Nr. 165/2014 ist weiterhin zu beachten:

"(1)   Wird ein Schaublatt, das Aufzeichnungen enthält, oder eine Fahrerkarte beschädigt, so müssen die Fahrer das beschädigte Schaublatt oder die beschädigte Fahrerkarte dem ersatzweise verwendeten Reserveblatt beifügen.

(2)   Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte muss der Fahrer

a)zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck

i)die Angaben eintragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und seine Unterschrift anbringen,

ii)die in Artikel 34 Nummer 5 Buchstabe b Ziffern ii, iii und iv genannten Zeiten eintragen,

b)am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten Zeiten ausdrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten vermerken, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, und auf diesem Dokument die Angaben eintragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und seine Unterschrift anbringen."


Während eines längeren Zeitraums ist das Fahren eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät ohne Fahrerkarte nicht erlaubt. Bei Nachweis, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen und wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, kann ausnahmsweise über die 15 Tage hinaus mit Ausdrucken gefahren werden.