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). Wird das von Ihnen beschriebene Fahrzeug (Motorwagen) mit einem Anhänger betrieben, in Ihrem Fall mit einem Wohnanhänger, so liegt die zHM des Gespanns über der o. g. Gewichtsgrenze von 7,5 t. Ob mit dem Anhänger (hier: Wohnwagen) Güter transportiert werden können ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. Dies ergibt sich aus der in der Verordnung genannten Definition für einen Anhänger (vgl. Art. 4 lit. b VO (EG ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14684
den nachstehenden Definitionen: „Kraftfahrzeug": jedes auf der Straße verkehrende Fahrzeug mit Eigenantrieb, das normalerweise zur Personen- oder Güterbeförderung verwendet wird, mit Ausnahme von dauerhaft auf Schienen verkehrenden Fahrzeugen; „Zugmaschine": jedes auf der Straße verkehrende Fahrzeug mit Eigenantrieb, das speziell dafür ausgelegt ist, Anhänger, Sattelanhänger, Geräte ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind. Die v.g. Definition trifft auf das von Ihnen benutzte Fahrzeug nicht zu.Die Verordnung Verordnung 561/2006 wiederum gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:- Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder- Personenbeförderung ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Grundsätzlich ja. Der Fahrer ist verpflichtet, einen lückenlosen Nachweis über seine aktiven (bspw. Lenk- und Arbeitszeiten) und passiven Zeiten (bspw. Ruhezeiten, Krankheitszeiten) über den laufenden und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitzuführen. Als Nachweis für den Fahrer in Ihrem Beispiel gelten Aufzeichnungen durch Eintragungen auf der Fahrerkarte, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtensc ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Pers ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. In der Regel kann bei allen Beförderungen neuer Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen sind, von Überführungsfahrten ausgegangen werden. Danach sind Überführungsfahrten Fahrten mit dem Fahrzeug, die in der Hauptsache zur Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen und ohne Güter- bzw. Personenbeförderung durchgeführt werden.Die Überführung ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
nach dieser Fahrt eine Fahrt auf der öffentlichen Straße durchgeführt hat.Sollte der OUT-Betrieb genutzt werden für Fahrtbewegungen, welche dem Lagerpersonal zuzuordnen sind, so sollte der vorherige Fahrer des Fahrzeugs darauf achten, seine Fahrerkarte zuvor aus dem Fahrtenschreiber zu entnehmen und danach die Einstellung "OUT" vornehmen. Beim erneuten Stecken der Fahrerkarte wird der OUT-Betrieb automatisch ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
Nein, in den von Ihnen genannten Fahrzeugen, die über eine Zulassung als Werkstattwagen verfügen, muss kein Fahrtenschreiber eingebaut und betrieben werden. Werkstattwagen sind Fahrzeuge, in denen die Einrichtung, Werkbänke und andere Ausrüstung fest im Fahrzeug verankert sind und im Fahrzeug oder unmittelbar am Fahrzeug gearbeitet werden muss. Sie sind nicht zur Personen- oder Güterbeförderung ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43788
Es ist zutreffend, dass das digitale wie auch analoge Kontrollgerät nicht benutzt werden muss, wenn das Fahrzeug zum Zwecke der Reparatur oder zur Fahrzeugwäsche im Rahmen der Reparatur durch Werkstattmitarbeiter auf dem Gelände bewegt wird. Kommen die Fahrer nur zum Waschen der Fahrzeuge auf das Betriebsgeände, müssen die Kontrollgeräte weiterhin in Betrieb bleiben. Die Begründung liegt ...
Stand: 20.08.2012
Dialog: 4610
Vom Anwendungsbereich der Verordnung EG 561/2006 sind gemäß Artikel 3 Buchstabe g der Verordnung Fahrzeuge ausgenommen, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.Bei Fahrten, die unter v.g. Ausnahme fallen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 7658
Nach § 20 a Absatz 1 der FPersV sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Absätze 1 und 2 der Verordnung EG Nr. 561/2006 zu organisieren. § 4 Absatz 1 und 1 a des FPersG ermächtigt die Aufsichtsbehörden Anordnungen zu treffen."Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
den Firmensitz als Standort der Fahrzeuge aller Zweigniederlassungen des Betriebes bestimmt, dann ist jeweils vom Einsatzort des Fahrzeugs auszugehen. Dies gilt sowohl für Miet- als auch für eigene Fahrzeuge.Quellennachweis:Kommentar - Verlag Heinrich VogelArbeitszeit- und Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im StraßenverkehrRegister 2 – Fahrpersonalverordnung ...
Stand: 22.07.2012
Dialog: 8323
Linienlänge mit gesteckter Fahrerkarte geführt, ist das EG-Kontrollgerät über die Menüeinstellung (Eingabe Fahrzeug) auf OUT - Betrieb einzustellen.OUT - Betrieb bedeutet dabei:Die Fahrt erfolgt nicht im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 561/2006, die Aufzeichnung im OUT - Betrieb werden auf der Fahrerkarte gespeichert und dienen gegenüber der Kontrollbehörde als Nachweis.Wechselt der Fahrer ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
Fahrten des Landwirts vom Betrieb zum Zielort wie auch Fahrten zum landwirtschaftlichen Betrieb. Als forst- oder landwirtschaftliches Lohnunternehmen fallen Sie mit den Transporten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht unter die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Ziffer 2 FPerSV. ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt," bzw. Fahrten, "die zur Beförderung von Gütern dienen, die im Betrieb, dem der Fahrer angehört, in handwerklicher Fertigung oder Kleinserie hergestellt wurden, oder deren Reparatur im Betrieb vorgesehen ist oder dort durchgeführt wurde, wenn die Lenktätigkeit ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
mit der Verordnung (EG) Nr. 581/2010 europaweit festgelegt, dass innerhalb von 90 Tagen die relevanten Daten der Fahrzeugeinheit heruntergeladen werden müssen. Den Zeitpunkt der Speicherung der Daten der Fahrerkarte im Betrieb regelt ebenfalls die Verordnung (EG) Nr. 581/2010 bzw. § 2 Abs. 5 der FPersV. Danach hat der Unternehmer sicherzustellen, dass die relevanten Daten spätestens 28 Tage ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 29678
Nach § 2 Abs 5 der Fahrpersonalverordnung - FPersV gilt:"Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 5778
einer Fahrerkarte grundsätzlich vorgesehen.Hinweise:Fahrzeuge gemäß § 1 Abs. 2 oder § 18 Abs. 1 der FPersV oder gemäß Art. 3 der VO EG Nr. 561/2006 sind hiervon jeweils ausgenommen!Folgendes ist in dem Zusammenhang zu beachten:Gemäß § 1 Abs. 7 der FPersV müssen bei Fahrzeugen über 2,8 t, in denen ein EG-Kontrollgerät der VO EWG Nr. 3821/85 bereits eingebaut ist, ordnungsgemäß benutzt und betrieben werden.Ist ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
Der Unternehmer hat die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers - spätestens alle 90 Tage – und die auf der Fahrerkarte – spätestens alle 28 Kalendertage – gespeicherten Daten im Betrieb zu kopieren und diese Daten 2 Jahre aufzubewahren (vgl. VO (EG) Nr. 581/2010)Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 3212