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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Probefahrten ohne Fahrerkarte durchgeführt werden?

KomNet Dialog 7658

Stand: 14.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Ein Autohaus verkauft LKWs (Zugmaschinen mit mehr als 3,5t zGG). Einzelne Käufer dieser Fahrzeuge haben keine Fahrerkarte, wollen jedoch trotzdem eine Probefahrt machen. Ist dies möglich oder müssen sie für diese Fahrt extra eine Fahrerkarte besorgen?

Antwort:

Vom Anwendungsbereich der Verordnung EG 561/2006 sind gemäß Artikel 3 Buchstabe g der Verordnung Fahrzeuge ausgenommen, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.

Bei Fahrten, die unter v.g. Ausnahme fallen, braucht eine Fahrerkarte nicht gesteckt zu werden und das digitale Kontrollgerät ist auf "out of scope" zu stellen.


Probefahrten zum Zwecke der Vorführung oder Testfahrten durch Kunden werden in der Verordnung nicht explizit genannt. Inwieweit die Aufsichtbehörden diese Fahrten allgemein unter o.g. Ausnahme fassen, können wir nicht verbindlich sagen. Im Zweifelsfall sollten Sie die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsbehörde ansprechen und deren Rechtsauffassung einholen.