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KomNet-Wissensdatenbank

Muss der Fahrer eines Holztransportes bereits im Wald das Kontrollgerät nutzen und die Fahrerkarte stecken?

KomNet Dialog 14684

Stand: 06.10.2011

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Ein Frachtführer führt Holztransporte durch. Die Beladung der Fahrzeuge erfolgt direkt im Waldgebiet. Muss der Fahrer eine Fahrerkarte, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist, im Waldgebiet stecken oder kann das Waldgebiet als nichtöffentlicher Verkehrsraum angesehen werden?

Antwort:

Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006.