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Die Bescheinigung nach § 20 FPersV ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen. Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Gerät bis zum Einstecken ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 21898
Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers/der Fahrerin und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten.Die Fahrerkarte wurde persönlich an den Fahrer/die Fahrerin ausgestellt und diese/r ist für die sichere Aufbewahrung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte sollte nie irgendwo liegen gelassen, jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 16721
Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Au ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine geso ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen zu den ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
Die Ausstellung einer Fahrerkarte kann bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) beantragt werden. Die Anforderungen für die Ausstellung einer Fahrerkarte in Deutschland sind in § 5 der Fahrpersonalverordnung geregelt.Antragsberechtigt sind danach Personen, die ...» ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 3734
Die Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrecken von Haus zu Haus in langsamem Tempo, ständigen Fahrtunterbrechungen und Pausen zum Einsammeln der in den Tonnen befindlichen Stoffen gekennzeichnet sind. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmü ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 43347
Mittels manuellen Nachtrags kann ein Fahrer die Zeiten, in denen die Karte nicht im Fahrtenschreiber steckte, auf seiner Fahrerkarte nachtragen und speichern.Dieser Zeitraum ist dann vom Fahrer lückenlos mit den tatsächlich durchgeführten Aktivitäten zu vervollständigen. Der Fahrer ist in dem Zusammenhang verpflichtet, seine Tätigkeiten über ein Zeitraum der letzten 56 Kalendertage lückenlos nachz ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht üb ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
Fahrer zu befördern und unter den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen, haben grundsätzlich Aufzeichnungen (bspw. Eintragungen auf der Fahrerkarte, Schaublätter, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber) über Arbeits-, Lenk-, Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen zu führen.Diese Aufzeichnungen sollen alle Zeiträume an jedem einzelnen Tag umfassen: Zeiten der Tätigkeit (Lenken ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin die Haupt ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
verfügen kann. Sie fordert, dass die Freizeit ununterbrochen sein muss. Sie darf also nicht durch Arbeit oder Arbeitsbereitschaft unterbrochen werden. Sie stellt außerdem klar, dass als Ruhezeit nur die Zeit gilt, über die der Fahrer frei verfügen kann und der Arbeitgeber ihm keinerlei Weisung erteilen kann, wo und wie er sie zu verbringen hat. Weist der Unternehmer seine Fahrer also an, an Schulungen ...
Stand: 16.12.2013
Dialog: 9870
Sofern ein Fahrer eine Fahrerkarte besitzt, muss diese grundsätzlich mitgeführt werden (Art. 15 VO (EWG) Nr. 3821/85). Artikel 16 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3821/85 regelt, dass bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte der Fahrer am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken lässt, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, auf dem Ausdruck Angaben zu seiner Pe ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13117
aus technischen Gründen (bspw. auf Grund eines Fahrtenschreibers der ersten Generation) nicht möglich oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch (bspw. weil die Person über einen längeren Zeitraum andere Arbeiten ausgeführt hat), ist in den Fällen ausnahmsweise der fehlende Zeitraum auf der Fahrerkarte durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers (Standardformblatt der EU) zu ersetzen. ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
Bereitschaftszeiten von 15, 30 oder 45 Minuten sind als Fahrtunterbrechung zu bewerten, auch dann, wenn das Fahrzeug nur mit einem Fahrer besetzt ist.Artikel 4 Buchstabe d) der VO (EG) Nr. 561/2006"Fahrtunterbrechung": jeder Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeiten ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird.Die Bereitschaftszeiten ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
muss, sondern nach den nationalen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG).Tägliche RuhezeitInnerhalb von 24 ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Dies ist z. B. dann gegengeben, wenn der Fahrer nicht als Fahrer, sondern Facharbeiter auf der Baustelle eingestellt ist und selber Arbeiten auf der Baustelle ausübt.Prüfen Sie für sich, ob bei einer vorliegenden Fahrt die o. g. Punkte zutreffend sind. Sollte dies der Fall sein, so ist die Fahrt nicht aufzeichnungspflichtig und kann ohne gesteckte Fahrerkarte durchgeführt ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
über seine Zeit verfügen (Artikel 4 Buchstaben g und h der Verordnung) . Sie dürfen nicht durch andere Arbeiten wie Kundenbetreuung, Reinigung oder Reparatur des Fahrzeuges unterbrochen werden. ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
gegenüber weisungsbefugt ist und somit das Fahrpersonal disponiert. Unabhängig von der Frage, wer das Fahrpersonal disponiert (Spediteur oder Unterauftragnehmer), hat derjenige, der ein kontrollgerätepflichtiges Fahrzeug in Ausübung seines Berufes lenkt, seine Fahrerkarte immer zu stecken und die angefallenen Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten auf der Fahrerkarte aufzuzeichnen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570