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Muss ich die Fahrzeit von der Wohnung zum Arbeitzplatz in der Fahrerkarte nachtragen?
KomNet Dialog 23284
Stand: 09.03.2015
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten
Frage:
Muss ich die Fahrzeit von der Wohnung zum Arbeitzplatz in der Fahrerkarte nachtragen?
Antwort:
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit.
Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten".