Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber die Fahrerkarte an sich nimmt und sie bei sich in der Firma aufbewahrt?

KomNet Dialog 16721

Stand: 27.07.2023

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

Favorit

Frage:

Ich arbeite in einem Busbetrieb und fahre Bullis und Bus mit Tachoscheibe. Mein Chef zieht von jedem Fahrer die Fahrerkarte ein und gibt sie nur wieder ab, wenn Busse mit Digitalgeräten gefahren werden. Meine Frage: Ist es zulässig, dass mein Chef die Fahrerkarte uns abnimmt und sie bei sich in der Firma aufbewahrt?

Antwort:

Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers/der Fahrerin und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten.


Die Fahrerkarte wurde persönlich an den Fahrer/die Fahrerin ausgestellt und diese/r ist für die sichere Aufbewahrung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte sollte nie irgendwo liegen gelassen, jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Fahrer die Fahrerkarte verwendet, stellt dies ein Missbrauch dar.


Die Fahrerkarte ist Eigentum des Fahrers. Auch wenn der Arbeitgeber die Karte bezahlt hat, geht sie nicht in das Eigentum des Arbeitgebers über.


Nach § 2 Abs. 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer dem Unternehmen die Fahrerkarte zur Auslesung und Speicherung der Daten zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst aber nicht die dauerhafte Aufbewahrung durch das Unternehmen.


Auf die FAQ des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Thema Fahrerkarten weisen wir hin.