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Meine Urlaubsbescheinigung nach § 20 FpersV gilt bis Montag 6.00 Uhr. Mein Dienst begann um 5:40 Uhr. Wie verhält sich das bei einer Kontrolle?

KomNet Dialog 21898

Stand: 04.09.2014

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Ich habe für meinen Urlaub eine Bescheinigung nach § 20 FPersV bis Montag 6.00 Uhr bekommen Die reguläre Arbeitszeit geht von 6.00-15.00 Uhr Nun bin ich aber am Montag schon um 5:40 Uhr losgefahren, was auch auf meiner Fahrerkarte dokumentiert wurde. Wie verhält sich das bei eine Kontrolle?

Antwort:

Die Bescheinigung nach § 20 FPersV ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt.

In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen.

Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Gerät bis zum Einstecken der Fahrerkarte ergänzt.