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Gilt die Teilnahme an einer Schulung nach Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz als Unterbrechung der Ruhezeit?
KomNet Dialog 9870
Stand: 16.12.2013
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern
Frage:
Gilt die Teilnahme an einer Schulung nach Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz als Unterbrechung der Ruhezeit?
Antwort:
Gemäß Artikel 4 Buchstabe h VO (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die "wöchentliche Ruhezeit" den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" und eine "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" umfasst (siehe hierzu auch Artikel 8 Absatz 6 VO (EG) Nr. 561/2006).
Ruhezeit setzt voraus, dass der Fahrer über seine Zeit frei verfügen kann. Sie fordert, dass die Freizeit ununterbrochen sein muss. Sie darf also nicht durch Arbeit oder Arbeitsbereitschaft unterbrochen werden.
Sie stellt außerdem klar, dass als Ruhezeit nur die Zeit gilt, über die der Fahrer frei verfügen kann und der Arbeitgeber ihm keinerlei Weisung erteilen kann, wo und wie er sie zu verbringen hat.
Weist der Unternehmer seine Fahrer also an, an Schulungen teilzunehmen, wird die Ruhezeit dadurch unterbrochen.