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Nein, bei Ihrem genannten Fallbeispiel liegen die Bedingungen für den "Mehrfahrerbetrieb" nicht mehr vor. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet der Ausdruck "Mehrfahrerbetrieb" den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
bedingt nicht in der Lage sind mehr als einmal über den Kalendertageswechsel (00:00 Uhr) hinaus ersichtlich manuelle Nachbuchungen erstellen zu können, müssen weiterhin Bescheinigungen in der bisherigen Form mitgeführt werden. Bezüglich der Verantwortlichkeiten sind sowohl Fahrer als auch Unternehmer in die Pflicht genommen und können bei Verstößen bußgeldrechtlich belangt werden. Wenn ein manuelles ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmaße einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 2,8 t zHM und nicht mehr als 3,5 t zHM ergänzt die Fahrpersonalordnung (FPersV) die EU-Vorschriften.Wenn der Fahrer eines solchen Fahrzeuges für seinen Fahrtag oder für einen der 28 Kalendertage, die dem Fahrtag vorausgehen, keine Aufzeichnungen (bspw. Tageskontrollblätter ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
Da es im Hinblick auf Aufzeichnungen und Bescheinigungen zu Unklarheiten kommen kann, führen wir Ihnen vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften und in Folge Ihrer Anfrage eine praktische Umsetzung auf:Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
zu 1) Aufgrund der Fragestellung ist davon auszugehen, dass der eingesetzte PKW zur Güterbeförderung ggf. mit einem Anhänger zum Einsatz kommt. Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt haben die Fahrpersonalverordnung - FPersV zu beachten. Die Verpflichtung zum Einbau eines EG ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. In dem von Ihnen geschilderten Fall stellt die Fahrtätigkeit mit 60 Prozent die Haupttätigkeit des Fahrers dar.Sofern die für die Auslieferung eingesetzten Fahrer Arbeitnehmer in dem Fertigungsbetrieb sind und die Fahrtätigkeit nicht mehr wie bisher die Haupttätigkeit darstellt, kann die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden. ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960
Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes ( Fahrpersonalverordnung-FPersV) gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt usw. Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert. "Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug ...
Stand: 09.09.2014
Dialog: 21921
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
dienen und die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.Somit haben Kraftfahrer für Fahrten, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, in allen Mitgliedstaaten dieselben Bedingungen bzw. gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten zu beachten. ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
Leitsätze aufgestellt:1. Zusagen des Arbeitgebers über die Erstattung von etwaigen Geldbußen für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Vorschriften über Lenkzeiten im Güterfernverkehr sind sittenwidrig und daher nach § 138 BGB unwirksam.2. Ein Arbeitgeber, der durch entsprechende Anordnungen bewußt in Kauf nimmt, daß es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten kommt, handelt sittenwidrig ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
III Artikel 11 Anhang zum AETRDie Bescheinigung ist dem Fahrer vom Unternehmer vor Fahrtantritt auszustellen. Die Bescheinigung muss eine Begründung enthalten, warum der Fahrer keine Aufzeichnungen vorlegen kann. Darüber hinaus unterliegt die Bescheinigung nach § 20 FPersV in Deutschland keinen Formerfordernissen. In Deutschland können daher in einem Dokument auch mehrere Tage und unterschiedliche ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25811
der restlichen Zeit muss sich mindestens eine weitere Fahrerin/ ein weiterer Fahrer auf dem Fahrzeug befinden.Im o. g. Beispiel ist also keine Zweifahrerbesatzung beschrieben, da sich während der Fahrt nach Hamburg ab Raststätte Z ja keine zwei Fahrerinnen/ zwei Fahrer mehr im Fahrzeug aufhalten. Es gelten also die Lenk- und Ruhezeiten wie bei der Einfahrerbesatzung.Herr B muss jedoch während der Fahrt ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12637
von mehr als 3,5 t hat. Wenn der selbstfahrende Unternehmer oder der Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Aufzeichnungen vorlegen kann, müssen diese Zeiten durch manuelle Nachträge nach § 20 Abs. 2 und 3 FPersV belegt werden.Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Fahrer die manuellen Nachträge vornimmt. Der Fahrer muss die Zeiten im Sinne des Art. 4 Buchst ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891
Nein. Für den beschriebenen Fall gibt es nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 45 Abs. 1 eine Änderung / Ergänzung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der Ausnahmemöglichkeit für: "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die im Güterverkehr eingesetzt sind, werden von dem Geltungsbereich der Verordnung EG 561/2006 erfasst. Straßenverkehr im Sinne dieser Verordnung ist jede Fortbewegung eines zur Personen-oder Güterbeförderung benutzten leeren oder beladenen Fahrzeugs auf Straßen, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat. Fortbewegung ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 2690
Die Verordnung gilt gemäß Artikel 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.Eine „nichtgewerbliche Güterbeförderung“ liegt insbesondere dann vor, wenn eine Privatperson eine Güterbeförderung ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43980
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmacht" (§ 1 Abs. 2 Ziff. 3 und 3a FPersV). Entsprechendes gilt bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 to aber weniger als 7,5 to zGG gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 4b) FPersV.Auf die Informationen des Bundesamtes für Güterverkehr weisen wir hin. ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
Für den Fall, dass Sie einen reinen Handelsbetrieb unterhalten, würde beim alleinigen Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs keinerlei Nachweis erforderlich sein. In Kombination mit dem Anhänger von 2,7 t ergibt sich eine Gesamteinheit von = 5,1 t zgG. Dann muss im Zugfahrzeug ein EG-Kontrollgerät eingebaut und benutzt werden. Da die Straßen innerhalb eines Gewerbegebietes dem öffentlichen Verkehr zugeordnet ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
Die Ausnahmen des Artikels 16 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 können nur bei folgenden Kriterien angewendet werden:- Verlust- Diebstahl- Beschädigung- Fehlfunktionder Fahrerkarte.Bei dem geschilderten Fall ist eine Fahrt nicht möglich. Die Fahrerkarte ist vor Beginn der Fahrt von dem bekannten Ort, an dem sie vergessen wurde, zu holen. ...
Stand: 03.03.2019
Dialog: 13172