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Darf bei einer nachweispflichtigen Fahrt ein LKW ohne Karte mithilfe von Ausdrucken geführt werden, wenn die Fahrerkarte lediglich an einem bekannten Ort vergessen wurde?

KomNet Dialog 13172

Stand: 03.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Darf bei einer nachweispflichtigen Fahrt ein LKW ohne Karte mithilfe von Ausdrucken geführt werden, wenn die Fahrerkarte nicht verloren wurde, sondern lediglich an einem bekannten Ort vergessen wurde und zu Arbeitsbeginn deswegen nicht mitgeführt wird? Wie sieht diese Fallkonstellation aus, wenn die Wiederbeschaffung mehrere Tage dauert, z. B. durch Nachsendung per Post. Darf in diesen Fällen die Ausnahmeregelung des Artikel 16 VO EWG 3821/85 in Anspruch genommen werden?

Antwort:

Die Ausnahmen des Artikels 16 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 können nur bei folgenden Kriterien angewendet werden:

- Verlust

- Diebstahl

- Beschädigung

- Fehlfunktion

der Fahrerkarte.


Bei dem geschilderten Fall ist eine Fahrt nicht möglich. Die Fahrerkarte ist vor Beginn der Fahrt von dem bekannten Ort, an dem sie vergessen wurde, zu holen.