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). Wird das von Ihnen beschriebene Fahrzeug (Motorwagen) mit einem Anhänger betrieben, in Ihrem Fall mit einem Wohnanhänger, so liegt die zHM des Gespanns über der o. g. Gewichtsgrenze von 7,5 t. Ob mit dem Anhänger (hier: Wohnwagen) Güter transportiert werden können ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. Dies ergibt sich aus der in der Verordnung genannten Definition für einen Anhänger (vgl. Art. 4 lit. b VO (EG ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042
Ausnahmen können aber nicht über den Rahmen der Verordnung hinausgehen.Zu den einzelnen Fragen:1. Gibt es länderspezifische Ausgaben der digitalen Kontrollgeräte? Die Kontrollgeräte müssen den Anhängen I (analog) oder Ib (digital) der VO(EWG) 3821/85 entsprechen. Die Hersteller von Kontrollgeräten müssen sich strikt an die Vorgaben dieser Anhänge halten. Dieses wird von den zuständigen Stellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122
zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind. Die v.g. Definition trifft auf das von Ihnen benutzte Fahrzeug nicht zu.Die Verordnung Verordnung 561/2006 wiederum gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:- Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder- Personenbeförderung ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes ( Fahrpersonalverordnung-FPersV) gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt usw. Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert. "Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug ...
Stand: 09.09.2014
Dialog: 21921
Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24558
Die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 11.11.2011
Dialog: 14910
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
Frage 1: Muss in einem als Werkstattwagen angemeldeter 5 Tonner ein EG-Kontrollgerät verbaut sein? Wie "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EWG) Nr. 3821/85 Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV))" unter Punkt 1.4 Werkstattwagen zu entnehmen ist, sind diese Fahrzeuge bei ordnungsgemäßer Verwendung ausgenommen ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
und die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger nachfolgend genannte Grenzen erreicht oder überschreitet:Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
Ja. Dieses wird im FAQ „Für welche Fahrzeuge gelten die Fahrpersonalvorschriften?“ des Bundesamtes für Güterverkehr klargestellt.Hierin heißt es:Die Fahrpersonalvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges ...
Stand: 15.04.2013
Dialog: 6514
Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
Die Fahrpersonalverordnung - FPersV regelt in § 18 nationale Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) 3821/85.Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Hausmüllabfuhr verwendet werden, sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersV ausgenommen.HausmüllabfuhrDie Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrecken ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 17117
bestimmt. Somit unterliegen Werkstattwagen nicht dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, da mit diesen Fahrzeugen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine gewerbliche Güterbeförderung betrieben wird. Dies gilt auch für Werkstattwagen, die mit einer Anhängerkupplung ausgestattet sind, aber keinen Anhänger ziehen. ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43788
Kraftomnibusse, die im innerstaatlichen Linienverkehr (Linienlänge über 50 km) fahren, müssen mit einem EG-Kontrollgerät gem. Anh. 1 bzw. 1B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr ausgestattet sein. Es sind keine weiteren Linienpläne bzw. Arbeitspläne notwendig, da über die Kontrollgerätaufzeichnung alle Tätigkeiten belegt werden. Hinweis: Der Artikel ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13180
Werkstattwagen sind vom Anwendungsbereich der EG VO 561/2006 ausgenommen, da diese Fahrzeuge sich grundsätzlich nicht zur Güterbeförderung eignen. Ein Werkstattwagen plus Anhänger (Kompressor bzw. Stromaggregat) ist als Fahrzeugkombination ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen! Ein Werkstattwagen plus Anhänger (zur Beförderung von Material) ist als Fahrzeugkombination generell ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
Laut Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 2 muss bei Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein und benutzt werden. In der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 13 sind Ausnahmen aufgeführt, die jeder Mitgliedsstaat der EU selbst umsetzen kann. Die Ausnahmen wurden ...
Stand: 14.06.2013
Dialog: 18741
einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008