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KomNet-Wissensdatenbank

Unterliegen LKW zur Kanalreinigung den Fahrpersonalvorschriften?

KomNet Dialog 15802

Stand: 15.03.2012

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Ich benutze LKW zur Kanalreinigung, was auch so in den Fahrzeugpapieren steht. Unterliege ich den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften (z.B. der Verordnung EG 561/2006)?

Antwort:

Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen von Baugebieten sowie die in diesem Zusammenhang durchgeführten Transporte nicht unter die Ausnahmeregelung.

Weitere Erläuterungen zu den Ausnahmen sind dem "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften, " Ziffer 6.12 zu entnehmen.