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KomNet-Wissensdatenbank

Gelten die deutschen digitalen Kontrollgeräte, die Fahrerkarten sowie die Analysesoftware auch im Ausland?

KomNet Dialog 4122

Stand: 15.08.2012

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Die Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) sollen bekanntlich mit Einführung des digitalen Tachografen und entsprechender Auswertesoftware zum 1.5.2006 verbessert/vereinfacht werden. Wie ich lese, kann das EU-Recht mal wieder in den einzelnen Mitgliedstaaten von den Vorgaben abweichen. Das bedeutet unterschiedliche Lenk- und Ruhezeiten in den einzelnen Ländern. Dazu meine Fragen: Wie geht ein europaweit tätiges Logistikunternehmen damit nun um? 1) Gibt es länderspezifische Ausgaben der digitalen Tachografen (Fahrzeugeinheiten) 2) Wie vertragen sich deutsche Fahrer(-karten) mit Fahrzeugen aus ausländischen Niederlassungen und damit anderen Sozialvorschriften? 3) Wird es unterschiedliche länderspezifische Analysesoftware geben?

Antwort:

Die Bestimmungen der EU-Verordnungen gelten in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar, dass heißt, es gibt keine unterschiedlichen Bestimmungen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Dieser Grundsatz gilt heute schon.
Die Mitgliedsstaaten können für nationale Verkehre im Rahmen der EU-Verordnung Ausnahmen zulassen, die aber nur den nationalen Transport betreffen. Diese Ausnahmen können aber nicht über den Rahmen der Verordnung hinausgehen.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Gibt es länderspezifische Ausgaben der digitalen Kontrollgeräte?

Die Kontrollgeräte müssen den Anhängen I (analog) oder Ib (digital) der VO(EWG) 3821/85 entsprechen. Die Hersteller von Kontrollgeräten müssen sich strikt an die Vorgaben dieser Anhänge halten. Dieses wird von den zuständigen Stellen, die für diese Geräte eine Bauartgenehmigung erteilen, geprüft.
Des weiteren unterliegen die digitalen Kontrollgeräte einer Interoperalitätsprüfung auf EU-Ebene, die garantiert, dass alle Geräte und Karten zusammen passen.

2. Wie vertragen sich deutsche Fahrerkarten mit Fahrzeugen aus ausländischen Niederlassungen und damit anderen Sozialvorschriften?

Hierzu siehe o.g Einführung und Antwort zu 1.

Die Kontrollgerätkarten unterliegen ebenfalls einer Bauartzulassung sowie der Interoperalitätsprüfung.

3. Wird es unterschiedliche, länderspezifische Analysesoftware geben?

Es wird europaweit viele Hersteller von Analysesoftware geben, die aber alle auf dem Grundprinzip der EU-Sozialvorschriften arbeiten und ein auf den Bestimmungen der Verordnung basierendes Ergebnis z.B. bei den Lenk- und Ruhezeiten garantieren müssen. Diese Analyse muss innerhalb der EU zu einem gleichen Ergebnis und einer gleichen Bewertung führen.

Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW.