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der Arbeitsschutzbestimmungen und DGUV-Vorschriften verantwortlich, wenn seine Beschäftigten außerhalb seines Betriebes, z.B. in Fremdbetrieben, tätig sind.Die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines Unfalls eines Fremdmitarbeiters im Betrieb lässt sich pauschal nicht beantworten, da hierbei die Gesamtumstände gewürdigt werden müssen. Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Vertragsarbeit haben in jedem Fall ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
Gemäß § 5 "Beurteilung von Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - hat der Arbeitgeber (1) ... durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) ... (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Diese Frage wird in den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) beantwortet.Die Leitlinie A 5 führt die Verantwortung jedes Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer aus.Die Leitlinie B 3.1 gibt die Hinweise auf die unterschiedlichen Verantwortungen zwischen Arbeitgeber und Betreiber einer Anlage.Hiebei ist eine klare Schnittstelle zu definieren, für welche Bereiche der Anlage welcher ...
Stand: 14.11.2020
Dialog: 4109
Primär ist der Arbeitgeber (Dienstleister; hier: das Reinigungsunternehmen) für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Aber auch dem Auftraggeber obliegen gewisse Pflichten. Grundsätzlich gilt hier folgendes:Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42372
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Somit ist in Ihrem Beispiel der Geschäftsführer des Dienstleisters dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Unterweisungen durchgeführt werden. Aber auch den Marktleiter treffen Verantwortlichkeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Weiterhin verpflichtet § 8 des Arbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 17471
Zu Frage 1: Da das Arbeitsschutzgesetz nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten gilt (§ 1 Abs. 2 ArbSchG), ist die Anwendung eines modifizierten Selbstchecks, ggf. in Form eines Einsatzbegleitscheins, in dem die wichtigen Checkpunkte verzeichnet sind zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 42455
,- die Verkehrssicherungspflicht, auch gegenüber Dritten und- die Zusammenarbeitspflicht mehrerer Arbeitgeber gemäß § 8 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).Beide Arbeitgeber haben auch die Pflicht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung umzusetzen. Empfehlenswert in der Praxis ist die Bestellung eines Koordinators, der im Betrieb Unterweisungen durchführen und die Erledigung ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 18109
dieser Betriebsanweisung schriftlich bestätigen.Auf die GDA-Leitlinie Arbeitsschutz bei der Kooperation mehrerer Arbeitgeber im Rahmen von Werkverträgen weisen wir hin. ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 3232
werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat."Die DGUV Regel 100-001 führt konkretisierend dazu aus:"Durch diese Bestimmung soll der Arbeitsschutz auch für die Fälle sichergestellt werden, in denen ein Fremdunternehmer im Betrieb des Auftraggebers tätig wird. In diesen ...
Stand: 10.02.2022
Dialog: 11297
Regel 100-001 erläutert.Wenn allerdings eine fortdauernde Beauftragung einer Fremdfirma besteht, in der immer wieder kleinere Arbeiten durchgeführt werden, sollte dies durch einen Koordinator begleitet werden.Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz können sie hier einsehen. Unfallverhütungsvorschriften können unter http://publikationen.dguv.de recherchiert werden. ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6742
bei dem Entleiher unterliegt den für den Betrieb des Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Insbesondere hat der Entleiher den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 30458
Gemäß § 8 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss sich ein Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, angemessene Anweisungen in Bezug auf die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren erhalten. Das heißt, er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ermitteln, welche Gefährdungen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24089
Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Diesbzgl. schreibt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 6) vor, dass die Arbeitgeber, sofern es zur Vermeidung einer möglichen ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 43191
Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24578
das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Beantwortung der Frage heranzuziehen.Das ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 21812
sich auch nach den Gefährdungen.Die Dokumentation der Gefährdungen und der vereinbarten Maßnahmen erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung. Für eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung in der Zeitarbeit ist in erster Linie der Arbeitgeber im Einsatzbetrieb (Entleiher) verantwortlich. Da im Fall von Zeitarbeit Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, ist auch § 8 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG ...
Stand: 20.01.2020
Dialog: 42491
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet jeden Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18110
Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Diesbzgl. schreibt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 6) vor, dass die Arbeitgeber, sofern es zur Vermeidung einer möglichen ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 17092
Die einschlägige Rechtsvorschrift ist in diesem Fall der § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber regelt:"(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42702
das ArbZG Regelungen- zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer - zu Ruhepausen - zur Ruhezeit- zur Nacht- und Schichtarbeit sowie- zur Sonn- und Feiertagsruhe.Adressat zur Einhaltung der vom ArbZG zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen ist grundsätzlich der Arbeitgeber der Beschäftigten. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 "Bußgeldvorschriften" und § 23 Strafvorschriften ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 17767